Ich hab hier jetzt ewig gesucht und nichts dazu finden können... Wenn ich blind war seht es mir bitte nach!
Meine Frage:
Wenn ich den Abschluß irgendwann hätte, kann ich in Deutschland nicht als Anwalt tätig werden, aber was passiert, wenn ich mit dem Abschluß nach England gehe, klar es wird in dem Studiengang kein Wissen über Englisches Recht vermittelt. Doch da, soweit ich weiß, der Abschluß für Anwälte in GB "nur" Bachelor of Laws heißt, müßte ich doch dort eigentlich sofort loslegen können oder?
Falls nicht kennt jemand ein Land wo es gehen könnte?
Besten Dank im Vorraus Greg
Meine Frage:
Wenn ich den Abschluß irgendwann hätte, kann ich in Deutschland nicht als Anwalt tätig werden, aber was passiert, wenn ich mit dem Abschluß nach England gehe, klar es wird in dem Studiengang kein Wissen über Englisches Recht vermittelt. Doch da, soweit ich weiß, der Abschluß für Anwälte in GB "nur" Bachelor of Laws heißt, müßte ich doch dort eigentlich sofort loslegen können oder?
Falls nicht kennt jemand ein Land wo es gehen könnte?
Besten Dank im Vorraus Greg