• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

ÄNDERUNGEN zu Vorjahren Kurs BWL I

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Hab vor kurzem erfahren, dass einige KE neu sind in BWLI....ich möchte nämlich die Klausur in BWLI nochmal schreiben (bereits WS04 geschrieben) und bin jetzt natürlich etwas "nervös" hinsichtlich von evtl. änderungen seit 2004, die für die Klausur am montag entscheidend sein können bei der jagd auf die punkte......🙂

- die Buchungsregeln sind meines Erachtens gleichgeblieben, oder?
- ist das HGB 44 Auflage 2006 die aktuellste Version?
- gibt es änderungen hinsichtlich der Aufgabe zu den Bilanzansätzen?
- GWG sind doch max. 410 Euro netto, oder?

für jeden hinweis wäre ich dankbar.....

dank+gruß wiwi
 
Wiwi,

ich stand vor dem gleichen Problem, dass ich noch die alten Unterlagen besaß.

Daraufhin habe ich in der Anleitung zur Belegung nachgelesen, ob sich der Kurs wesentlich geändert hat. Aber dort stand, dass er sich nicht wesentlich geändert hätte. Hattest Du denn damals auch den Kurs mit den vielen Ergänzungsblättern erhalten?

HGB 44. Auflage müsste die aktuelle Version sein.

Gruß

Meike
 
hattest Du dann letztes mal nicht bestanden????? Sonst darf man doch nur im Hauptstudium wiederholen, oder?
Ich habe auch noch alten Kurs 04/05 hatte aber nicht geschrieben, mal schauen, ab ich es dieses mal schaffe.

410,- € stimmt,
das HGB 06 habe ich auch, müsste das aktuelle sein
sonst alles Wesentliche unter

https://www.fernuni-hagen.de/littkemann/Kurse/k00046/aktuelles2007.html

da gibt es auch einen Hinweis für die Besitzer älterer Kursunterlage, nur ein kleines bischen in 2007 herunterblättern.

Gruß, Iris Elisabeth
 
Hallo,
hattest Du dann letztes mal nicht bestanden????? Sonst darf man doch nur im Hauptstudium wiederholen, oder?
Ich habe auch noch alten Kurs 04/05 hatte aber nicht geschrieben, mal schauen, ab ich es dieses mal schaffe.

410,- € stimmt,
das HGB 06 habe ich auch, müsste das aktuelle sein
sonst alles Wesentliche unter

https://www.fernuni-hagen.de/littkemann/Kurse/k00046/aktuelles2007.html

da gibt es auch einen Hinweis für die Besitzer älterer Kursunterlage, nur ein kleines bischen in 2007 herunterblättern.

Gruß, Iris Elisabeth


vielen dank iris....die infos sind sehr hilfreich.....gruß wiwi

ja, hab leider die erst knapp nicht bestanden....war meine erste Klausur bei der fernuni....aber diesmal wirds hoffentlich besser....
 
Hallo Wiwi,

ich stand vor dem gleichen Problem, dass ich noch die alten Unterlagen besaß.

Daraufhin habe ich in der Anleitung zur Belegung nachgelesen, ob sich der Kurs wesentlich geändert hat. Aber dort stand, dass er sich nicht wesentlich geändert hätte. Hattest Du denn damals auch den Kurs mit den vielen Ergänzungsblättern erhalten?

HGB 44. Auflage müsste die aktuelle Version sein.

Gruß

Meike


vielen dank meike...

nein habe keine ergänzungsblätter erhalten....denke der link von iris hilft sehr weiter......

https://www.fernuni-hagen.de/littkema...elles2007.ht

gruß wiwi
 
puhh *SCHOCK*

Jetzt dachte ich beinahe schon ich haette da was falsch notiert...

Aehm ja, aber ne andere Frage!

Ich habe jetzt nur die 43. Auflage vom HGB. Ich bin der Meinung das die reichen muesste... Was meint ihr dazu??
 
Klausur Wiederholen!

Hi, jetzt bin ich doch etwas geschockt!

Ich darf eine nicht bestandene Klausur erst im Hauptstudium wiederholen?😕 😕 😕

Sprich ich habe letztes Jahr BWL 1 im September verhauen und wollte Mittwoch wiederholen!

Geht oder geht nicht?

Danke für Eure Hilfe im Voraus...
 
Hi, jetzt bin ich doch etwas geschockt!

Ich darf eine nicht bestandene Klausur erst im Hauptstudium wiederholen?😕 😕 😕

Sprich ich habe letztes Jahr BWL 1 im September verhauen und wollte Mittwoch wiederholen!

Geht oder geht nicht?

Danke für Eure Hilfe im Voraus...
Du darfst natürlich die verhauene Klausur (also unter 50%) wiederholen. Im HS gibts bisher die Möglichkeit, ne Klausur zu wiederholen, um die Note zu verbessern. Man kann aber auch BWL 1 mit BWL 2 oder 3 ausgleichen, d. h. in allen 3 BWL-Fächern zusammen 150 "Prozentpunkte" erreichen.
 
Zu der Frage mit dem HGB, also ich hab die aktuelle Version (2007) von
den Gesetzestexten nwb, aber denke auch, dass es die "alten" Texte auch tun werden...

Viel Erfolg bei den Klausuren

Eta
 
Im HGB hat sich meines Wissens nach nichts grundlegend geändert.
Nachdem sich die Größenklassen erst vor einigen Jahren geändert haben, dürfte da eigentlich auch keine Änderung mehr sein.

Ansonsten hilft immer ein Abgleich mit der Gesetzesfassung im Internet!
 
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