• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Änderung Prüfungsordnung

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Da ja scheinbar an den Prüfungsordnungen was geändert wurde und ich keine alte PO auf diesem Rechner habe, wollte ich mal fragen, ob wer weiß was geändert wurde oder ob jemand noch die alte PO hat.
Gruß Mr.Bollo
 
(3) Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich aus der Durchschnittsnote in den A-Modulen, den Noten der B-Module, der Note des Seminars und der Note der Bachelorarbeit. Die Durchschnittsnote der A-Module, die aus dem Durchschnitt der Prozentpunkte gebildet wird, wird mit 140 ECTS-Punkten, die Noten der B-Module, des Seminars und der Bachelorarbeit werden mit jeweils 10 ECTS-Punkten gewichtet.

d.h. die Note wird als gewichtetes Mittel berechnet ?!
 
nun das gewichtete Mittel kommt ja eigentlich nur in Frage wenn die Einzelnoten unterschiedliche Gewichtungen hätten. Da aber jede Note mit 10 ECTS Punkte gewichtet wird, wird einfach der Mittelwert berechnet basierend auf den erreichten Prozentpunkten.

Man kann ganz einfach alle Noten (in %) zusammenrechnen und durch die Anzahl der Noten teilen und hat den Mittelwert.


Mfg Frank
 
"Die Durchschnittsnote der A-Module, die aus dem Durchschnitt der Prozentpunkte gebildet wird, wird mit 140 ECTS-Punkten....gewichtet."

Wenn die Klausur mit 83 % ein A-Modul ist wird diese Note mit der Prozentzahl zusammen mit den anderen 13 Modulen zu einer durchschnittlichen Prozentzahl verrechnet.

Dieser Prozentzahl wird dann, wie auch bei den Klausuren, einer Note zugeordnet. (z.B. 2,0). Diese Note hat ein Gewicht von 140 ETCS Punkten.

Dann multipliziert man auf diese Note mit 14 und addiert noch die Noten der beiden B-Module, Seminar und Bachelor dazu.

Dann alles durch 18 teilen und du hast deine Bachelorabschlussnote.

So lese ich das zumindest.

Mfg Frank
 
Frank,

so sehe ich das auch, die seperate Rechnung der A-Module hatte mich ein bischen verwirrt aber letztendlich zählen die einzelnen Leistungsnachweise (leider) mit gleichem Gewicht.

Viele Grüsse
Nick
 
nicht unbedingt...man kann sich ja auch einzelne Module anrechnen lassen. Falls man schon ein Studium abgeschlossen hat und sich z.B. die BWL Module anrechnen lässt.

Wenn man ein B-Modul angerechnet bekommt und nur noch eines schreiben muss, dann denke ich zählt das doppelt.

Allerdings ist das nur eine Vermutung. Falls da jemand schon Erfahrung hat würde es mich freuen genaueres über die Verfahrensweise bei Anrechnungen zu erfahren.

Mfg Frank
 
die angerechneten Module werden ohne Note angerechnet. Das müsste meines Erachtens die Gewichtung der anderen Module, die ja benotet werden, erhöhen.

Wenn du also von 14 A-Modulen 4 angerechnet bekommen hast bedeutet das, dass die restlichen 10 A-Module nun im Prinzip mit 14 ECTS Punkten gewichtet werden. So glaube ich zumindest. Allerdings bin ich da nicht sicher. Vielleicht weiß da jemand mehr und kann was dazu sagen...die PO schweigt sich dazu aus.
 
Ok, meine Vermutung war da eigentlich immer, dass das für die Note egal ist. Bei mir also statt 14 A-Modulen die Note aus dem Schnitt von 10 A-Modulen errechnet wird.
 
im Ergebnis ist es auch für die Durchschnittsnote egal, weil die Module ja ohne Note angerechnet werden. Nur erhöht sich die Gewichtung der Module mit Note dadurch....
 
Mir wurde es auch so erklärt, dass bei einer geringeren Zahl als 14 Modulen entsprechend durch die Anzahl der Module gerechnet wird und die Gesamtnote auch entsprechend berechnet wird. Bei den anderen Prüfungsleistungen zählen übrigens nicht die Punkte (gibt es außer bei B-Modul Wiwi gar nicht), sondern die Note. Ist z.B. die Durchschnittsnote der A-Module 2.0, die Note der B-Module 2.3, die des Seminars 2.0 und die der Bachelorarbeit 2.7 rechnet man:

(14*2.0 + 2.3 + 2.3 + 2.0 + 2.7) / 18, und streicht hiervon alles bis auf die erste Nachkommastelle (wenn ich mich recht erinnere) weg.

Verbindliche Auskunft gibt natürlich - wie immer - nur das PA.
 
So habe ich das auch verstanden, nur was ist wenn man ein B-Modul angerechnet bekommen hat? Bei den Wiwis geht das ja nicht aber bei WiInfo geht das laut PO. Teile ich dann immer noch durch 18 oder durch 17?

Mfg Frank
 
"(4) Die Anrechnung ist nur soweit möglich, als noch mindestens 40 ECTS-Punkte in den Wahlpflichtmodulen (B-Modulen), der Seminararbeit oder der Bachelorarbeit an der FernUniversität erbracht werden müssen."


Da es nur zwei B-Module, eine Semiararbeit und eine Bachelorarbeit gibt und alle zusammen genau 40 ECTS Punkte ausmachen kann man sich de facto keine von den aufgezählten Leistungen anrechnen lassen.

Ist der Teil neu??? Das hat man sicher ohne zu denken von den Wiwis übernommen.

Ich habe ein B-Modul vom Prüfungsamt angerechnet bekommen. Das war letztes Semester. Das habe ich natürlich schriftlich....
 
Ja, ist neu. Alte Fassung:

§7 (4):
Die Anrechnung ist nur in soweit möglich, als noch mindestens 60 ECTS-Punkte im Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der FernUniversität erbracht werden müssen.
 
Würd sagen da gilt der gute Satz: Wasse hast hasse! 😀

Edit: Die Diplomer müssen ihren Titel ja auch nicht zurückgeben nur weil es den (zur Zeit) nicht mehr gibt.
 
Mach das. Gehe klar von durch 17 aus. Kann ja, auch wenn ich 4 A-Module angerechnet bekommen habe, nicht für den Durchschnitt bei den A-Modulen jetzt den Rest durch 14 teilen. Schön wärs dennoch...
 
Würd ich auch von ausgehen. Die Bachelorarbeit zählt ja auch bei MatheInf doppelt, auch wenn das da jetzt nicht mehr explizit drinsteht. Vielleicht berechnen sie dich aber auch noch nach der alten Regelung..
 
ich hoffe mal....bleibt das Problem der Gewichtung der B-Module....ich denke ich werde mal beim PA anrufen. Ist doch ein toller Sonderfall! 😀


Hi,

ich habe heute beim Prüfungsamt angerufen.

Bei der Anrechnungen von Prüfungsleistungen wird bei der Berechnung der Bachelorabschlussnote folgendermaßen vorgegangen:

Berechnung der Note der A-Module:

Wenn man Prüfungsleistungen angerechnet bekommt werden diese ohne Note angerechnet. Das heißt es wird dann auch nur der Durchschnitt der benoteten Prüfungsleistungen errechnet. (z.B. 12 A-Module mit Note an der FernUni Hagen geschrieben und zwei ohne Note angerechnet bekommen).

Entgegen meiner Vermutung, dass diese Durchschnittsnote der A-Module gemäß § 19 (3) PO eine Gewichtung von weiterhin 140 ECTS Punkten bekommt wird bei Anrechnungen die Gewichtung entsprechend reduziert. D.h. bei meinem Beispiel hat die Note nur noch eine Gewichtung von 120 ECTS Punkten.

Berechnung der B-Module, Seminar, Bachelorarbeit:

Aufgrund der Änderung der PO zu diesem Semester kann man sich im Bachelorstudiengang WiInfo keine B-Module, Seminararbeit oder Bachelorarbeit mehr anrechnen lassen (siehe § 7 (4) PO).


Vorher war das aber möglich. Zumindest die B-Module. Ich habe ein B-Modul angerechnet bekommen und das natürlich ohne Note.

Bei der Berechnung hat jedes B-Modul, die Seminararbeit und die Bachelorarbeit eine Gewichtung von 10 ETCS Punkten. Wenn man was angerechnet bekommt ändert sich da nichts. Die Noten fließen in dem Fall direkt als Note und nicht als prozentualer Wert in die Berechnung ein.

So, nun abschließend die Berechnung der Bachelorabschlussnote an dem vom mir gewählten Beispiel:

((Prozentnote 1. A-Modul + Prozentnote 2. A-Modul + ... + Prozentnote 12. A-Modul) / 12)[/COLOR] = Durchschnittliche Prozentzahl der A-Module[/COLOR]

Diesem Prozentwert wird entsprechend § 17 (1) PO eine Note zugeordnet.

Im zweiten Schritt addiert man noch die folgenden Prüfungsleistungen

12*Note der A-Module[/COLOR] + Note 1. B-Modul + Note Seminar + Note Bachelorarbeit] / 15 = Bachelorabschlussnote.

Dann bekommt man z.B. 2,5345656….

Hier wird dann nach der ersten Stelle alles gestrichen (nicht gerundet!) . Also hier dann 2,5. Dieser Wert kann dann noch entsprechend §19 (3) PO der Endnote „Gut“ zugeordnet werden.


Da die Angaben nur mündlich vom Prüfungsamt sind, sind diese wie immer ohne Gewähr....

Mfg Frank

P.S:

Wer sich fragt wozu ein Studium nützlich ist, der hat jetzt die Antwort:

Man kann die Abschlussnote berechnen!!
 
Gemäß § 19 (3) PO:

"Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich aus der Durchschnittsnote in den A-Modulen, den Noten der B-Module, der Note des Seminars und der Note der Bachelorarbeit. Die Durchschnittsnote der A-Module, die aus dem Durchschnitt der Prozentpunkte gebildet wird, wird mit 140 ECTS-Punkten, die Noten der B-Module, des Seminars und der Bachelorarbeit werden mit jeweils 10 ECTS-Punkten gewichtet...."

Soweit ich das verstehe sind es die Prozentpunkte...

Mfg Frank
 
Gemäß § 19 (3) PO:

"Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich aus der Durchschnittsnote in den A-Modulen, den Noten der B-Module, der Note des Seminars und der Note der Bachelorarbeit. Die Durchschnittsnote der A-Module, die aus dem Durchschnitt der Prozentpunkte gebildet wird, wird mit 140 ECTS-Punkten, die Noten der B-Module, des Seminars und der Bachelorarbeit werden mit jeweils 10 ECTS-Punkten gewichtet...."

Klingt für mich nach:

Man bildet die Durchschnittsnote aus den Prozentpunkten, z.B. 78,8% = 2,3, und dann nimmt man sie mal 14 ("mit 140 ECTS-Punkten gewichtet"), addiert die anderen Noten und teilt durch 18...
 
Dröseln wir das mal ein wenig auf:

"Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich aus der Durchschnittsnote in den A-Modulen, den Noten der B-Module, der Note des Seminars und der Note der Bachelorarbeit."

Hier wird nur von Noten gesprochen. Das stellt den zweiten Schritt in meiner Beispielrechnung dar. Hier hat man bereits die Durchschnittsnote der A-Module berechnet, welche zusammen mit den anderen aufgezählten Prüfungsleistungen zur Gesamtnote der Bachelorprüfung verrechnet werden.

"Die Durchschnittsnote der A-Module, die aus dem Durchschnitt der Prozentpunkte gebildet wird, ..."

Hier ist die Berechnung der Durchschnittsnote der A-Module beschrieben. Hier wird, meines Erachtens eindeutig, von Durchschnitt der Prozentpunkte geredet und nicht vom Notendurchschnitt. Das wäre der erste Schritt bezogen auf meine Beispielrechnung.

Mfg Frank

Edit:

Es ist eindeutig zu heiß in meinem Büro...hab dein Post falsch verstanden...Sorry...

Was du sagst stimmt auch. Nur ist es bei mir komplizierter wegen den Anrechnungen.

Mfg Frank
 
Ja dann sind wir uns doch einig 🙂

Erst die Durchschnittsnote der A-Module aus den Durchschnittsprozentpunkten "übersetzen", diese Note dann mal 14, alle anderen Noten addieren und durch 18.
Du hattest bloß in deiner Beispielrechnung geschrieben, die Prozentpunkte ungewichtet zu den Noten addieren, wahrscheinlich ein Tippfehler
 
Weil die Durchschnittsnote zählt und nicht die Prozente. Das kann u.U. ein anderes Ergebnis geben:

Beispiel 3 A-Module, 89, 90 und 90 Prozent - Durchschnitt 89,66, gerechnet für die Gesamtnote wird mit der "übersetzten" 1,7. Nur ein Prozentpunkt mehr in dem einen Modul und die A-Module würden mit 1,3 in die Gesamtnote eingehen - das ist bei 14-facher Wichtung schon ein extremer Unterschied.
 
Kommt drauf an. Dafür hat man umgekehrt am Ende womöglich mit einer 1,5 noch eine Eins als Gesamtnote, wenn es nach der Prozentregelung schon eine Zwei wäre... hat wohl Vor- und Nachteile. Ich fand die Regelung, alle Prüfungsleistungen einfach mit ihren Prozenten zu werten, aber auch einleuchtender.
 
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