Änderung der Prüfungsordnung LL.B.
Künftige Änderungen der Prüfungsordnung LL.B.
Voraussichtlich ab Herbst wird es einige Änderungen der Prüfungsordnung für den Studiengang „Bachelor of Laws“(LL.B.) geben. Künftig können die Prüfenden von den Studierenden verlangen, schriftliche Leistungen zur Plagiatsprüfung auch als elektronische Datei abzugeben.
Ferner wird für die Modulabschlussprüfungen im Wahlbereich eine Ausgleichsmöglichkeit angeboten, die vergleichbar mit der ist, die bereits für die Wirtschaftswissenschaftlichen Module gilt (150 Punkte insgesamt bei allen drei Prüfungen, keine Prüfung mit weniger als 25 Punkten, nicht mehr als eine Modulabschlussprüfung mit weniger als 50 Punkten)
Wegfallen wird hingegen bei den Rechtswissenschaftlichen Modulen die Möglichkeit der mündlichen Ergänzungsprüfung, nichtbestandene Prüfungen können damit nur zweimal wiederholt werden. Für rechtswissenschaftliche Module, in denen bereits eine Prüfungsleistung vor dem WS 2008/2009 versucht worden ist, besteht weiterhin die Möglichkeit der mündlichen Ergänzungsprüfung.
Soweit der Text aus der aktuellen Hagener Depesche, besonders für diejenigen, die das vielleicht eher etwas überfliegen...
LG Sabrina
Künftige Änderungen der Prüfungsordnung LL.B.
Voraussichtlich ab Herbst wird es einige Änderungen der Prüfungsordnung für den Studiengang „Bachelor of Laws“(LL.B.) geben. Künftig können die Prüfenden von den Studierenden verlangen, schriftliche Leistungen zur Plagiatsprüfung auch als elektronische Datei abzugeben.
Ferner wird für die Modulabschlussprüfungen im Wahlbereich eine Ausgleichsmöglichkeit angeboten, die vergleichbar mit der ist, die bereits für die Wirtschaftswissenschaftlichen Module gilt (150 Punkte insgesamt bei allen drei Prüfungen, keine Prüfung mit weniger als 25 Punkten, nicht mehr als eine Modulabschlussprüfung mit weniger als 50 Punkten)
Wegfallen wird hingegen bei den Rechtswissenschaftlichen Modulen die Möglichkeit der mündlichen Ergänzungsprüfung, nichtbestandene Prüfungen können damit nur zweimal wiederholt werden. Für rechtswissenschaftliche Module, in denen bereits eine Prüfungsleistung vor dem WS 2008/2009 versucht worden ist, besteht weiterhin die Möglichkeit der mündlichen Ergänzungsprüfung.
Soweit der Text aus der aktuellen Hagener Depesche, besonders für diejenigen, die das vielleicht eher etwas überfliegen...
LG Sabrina