An alle Recht-Durchfaller! Kopf hoch
Hallo,
laut Wiwi-Prüfungsamt kann man sein Vordiplom auch beantragen, wenn man Recht I oder II nicht bestanden hat. Die Regelung, wonach man eines der beiden Gebiete mit mindestens 50% bestanden haben muss ist also anscheinend weggefallen.
Ich habe die Info von vorderster Front erhalten, ist also Wasserdicht 😀 ! Na dann beantragt mal schön 😛
mehr als 25% muss man aber schon erreicht haben. Das ist klar...
Hallo,
laut Wiwi-Prüfungsamt kann man sein Vordiplom auch beantragen, wenn man Recht I oder II nicht bestanden hat. Die Regelung, wonach man eines der beiden Gebiete mit mindestens 50% bestanden haben muss ist also anscheinend weggefallen.
Ich habe die Info von vorderster Front erhalten, ist also Wasserdicht 😀 ! Na dann beantragt mal schön 😛
mehr als 25% muss man aber schon erreicht haben. Das ist klar...