• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

An alle "Nicht- Examens- Besteher"

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An alle "Nicht- Examens- Besteher"

Ein herzliches Hallo an Alle!!!🙂

Nach meinen vergebenen Versuchen das erste juristische Examen zu bestehen, gedenke ich nun den Bachelor zu machen.
Nun wollte ich mal fragen, ob "Nicht- Examens- Besteher" ihre Erfahrungen mit mir teilen könnten??

Insbesondere interessiert mich, wie lange das Studium nach Anrechnung der Scheine dauert. Ob alle Scheine angerechnet wurden- z. B. auch die mit 4 Punkte bestandenen?
Vielleicht gibt es ja noch einige Besonderheiten, an die ich nicht gedacht habe :gruebel:, die euch noch einfallen und mir sagen möchtet... Das würder mich sehr freuen!!!

Ich weiß' im Moment nicht, was ich beruflich machen soll...


Ein herzliches :dankescho im Voraus und euch allen viieeelll Erfolg im Studium!!!
:winke
 
Hallo

Hallo lex


ich habe die Zulassung zum ersten Staatsexamen, aber nie mitgeschrieben. Wir sind eine kleine Gruppe(3 Mann) aus dem Saarland mit den gleichen Voraussetzungen.
Wir haben in 2008 die Bachelorarbeit geschrieben und versuchen uns nun an dem Master.

Hier einige Erfahrungen:

Die Anerkennung deiner Scheine ist unabhängig von der Note. Die Note fließt aber auch nicht in deine Abschlussnote ein.

Du bekommst angerechnet:

BGB I, BGB II, Verf.recht, Prop., Strafrecht, Verwaltungsrecht

du brauchst keine Eas:

BGB III, Arbeitsvertragsrecht.

In der Folge kommst du in der Mindeststudienzeit (jetzt 7) hin, wenn du kontinuierlich arbeitest.

Hinweis: BWL 1-3 hat mit Jura nichts zu tun. Es werden eher logische bzw. mathematische Kenntnisse verlangt.

Ein Stellenmarkt für Boler ist vorhanden und wird sich m.E. weiter vergrößern.


Gruss und viel Glück


Jörg
 
Jörg,

vielen Dank für deine Infos!!

Hmm, dann bildet sich wohl meine Gesamtnote aus den wirtschaftswissenschaftlichen Arbeiten:hmmm:Ob das besser ist 😕

Ich hatte mal gelesen, dass man die restlichen Arbeiten in einem Jahr schaffen könnte...
Muss mich dann mal durchlesen...

Wünsche euch auch viel Erfolg!
 
Ich wäre sehr dafür, diesen Thread weiterzuführen, einfach mal um Erfahrungen zu lesen, die die Nicht-Besteher hier so machen.
Habt ihr den LL.B. durchgehalten und jetzt trotz Scheitern beim Examen nun einen Hochschulabschluss in der Tasche?
Wie war die Motivation? "Jetzt erst Recht"?
usw.

Ich dümpel so vor mich hin und hab erst 4 Klausuren fertig seit ich 2007 hier beim LL.B. eingestiegen bin. Ich hab auch keine Lust mehr auf Jura, aber ich kämpf mich so durch.
 
..............Ich dümpel so vor mich hin und hab erst 4 Klausuren fertig seit ich 2007 hier beim LL.B. eingestiegen bin. Ich hab auch keine Lust mehr auf Jura, aber ich kämpf mich so durch.

Nun mir geht es ähnlich...aber denke mal das eine oder andere Motivationstief muss auch irgendwo sein....das gehört dazu.

Hab mich jetzt noch zusätzlich in den BAPolitik eingeschrieben um neue Motivation zu erhalten, vielleicht auch die Option auf einen anderen Master als den LL.M. mit deutschem Recht an der FuH - der bringt m.E. für Kandidaten wie uns sehr sehr wenig.
 
Hab mich jetzt noch zusätzlich in den BAPolitik eingeschrieben um neue Motivation zu erhalten, vielleicht auch die Option auf einen anderen Master als den LL.M. mit deutschem Recht an der FuH - der bringt m.E. für Kandidaten wie uns sehr sehr wenig.

Für den Master Governance wirst Du auch mit dem LLB zugelassen:
MA Governance - Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften - FernUniversität in Hagen

Voraussetzung ist ein erfolgreicher Studienabschluss mit mindestens 2,5 und drei benotete Leistungsnachweise in Politologie (ebenfalls im Durchschnitt 2,5 oder besser). Find ich eine interessante Möglichkeit.
 
Genau - das hab ich auch gelesen und daher mach ich jetzt zur motivation das einführungsprogramm bei politik im sommer
ausserdem brauchts den Nachweis einer mindestens 6-monatigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit oder eines 6-monatigen einschlägigen Praktikums in amtlich beglaubigter Kopie.
 
Dr Franke Ghostwriter
sagt mal wisst ihr eigentlich ob die 7 scheine die man nach einem Präsenz-Uni-Studium bis zum 1. Examen wohl angerechnet bekommt, sich an der momentanen Gestaltung des Studiums mit Zwischenprüfung usw orientiert oder ob das auch für diejenigen unter uns gilt, die das Studium mit dem 1. jur. Staatsexamen abgeschlossen hätten?
Danke
Lexi
 
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