• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Altes Skript, bitte um Updates ;-

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Altes Skript, bitte um Updates 😉

Da ich ein etwas älteres Skript habe, würde ich euch hin und wieder mal nach aktuellen Daten fragen wollen.
Wäre wirklich nett, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

Einreichen des JA zum Handelsregister: für alle Unternehmensformen einheitlich 12 Monate? - siehe § 325 I Satz 2 HGB.
 
Man beachte § 325 IV - danach ist die Frist für Firmen an der Börse auf 4 Monate verkürzt. Zudem geht es hier nicht um die Einreichung zum "Handelsregister" sondern zum "elektronischen Bundesanzeiger"
 
Ups ja, mein Fehler, sollte schon Bundesanzeiger heissen. Gilt der aktuelle § 324 HGB bzgl. den AGs auch für die Uni?

Bzgl. GWGs: ist da immernoch die 410€ Grenze? [übriegens ist sie ab 2010 in der Wirtschaft wieder aktuell und es besteht ein Wahlrecht bzgl. der Neu- und Altregelung]
 
Also laut dem lehrstuhl ist grundsätzlich das alte recht anzuwenden, aber es gibt einen studienbrief der besagt dass die lösungen auch nach dem neuen recht eingetragen werden dürfen... ich denke mal dass die diesbzgl (falls sich jemand dort solche gedanken macht) das problem einfach dadurch umgehen dass sie wenn dann nach ner gmbh oder so fragen...

bzgl. der GWG eröffne ich mal nen neuen Post, das ist mir auch ziemlich unklar...
 
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften:
maximale Aufstellungsfrist des JA für kleine: 12 Monate --- für mittel- und große Kap.gesellschaften: 9 Monate
Ist das noch aktuell?
 
Ich meine ich hätte da was mit 3 Monate für g/m und 6 Monaten für k im Kopf. Aber ohne Gewähr, hab gerade das Skript nicht parat. EK und PG sollten dann 12 Monate sein.
 
Hm... klingt plausibel. Habe mir da mal was in meiner Zusammenfassung falsch ausgeschrieben. Ich meine zu glauben, dass das alte Skript doch so mit den Fristen lag (also so, dass du recht hast).

Sollen wir in der Klausur mit einem degressiven AfA-Satz von 2,5 der linearen AfA oder 25% rechnen? - wäre zumindest mal der Satz für das Jahr 2009 laut Gesetz
Oder muss der degressive AfA-Satz in der Klausur angegeben werden?
 
Kleiner vorschlag:

wir rechnen einfach mit dem, den die Einleitung zum Jahresabschluss vorgibt 😉

denn bislang steht da immer etwas zum degressiven Satz und auch zur Gebäudeabschreibung.

Take it easy, wir haben hier schon einige Male gelernt, dass aufmerksam durchlesen hilft 😉

Und nebenbei, die letzten Jahre war es maximal 20% und passend dazu maximal das 2-fache des linearen Prozentsatzes. Das Skript wird nächstes Semester überarbeitet, also bleibt hier noch alles beim alten.

Wie gewohnt arbeiten wir mit alten, überholten Werten.....
 
Dr Franke Ghostwriter
Danke für die Hilfe. In den Übungsklausuren wurde der Prozentsatz auch immer angegeben, aber da ich ja ein altes Skript habe, hatte ich einbisschen Panik und wollte vorsichtshalber mal nachfragen.
 
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