Dann konzentriere ich mich mal auf "
Berufstätige ohne formelle Hochschulzugangsberechtigung, die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation an einer Hochschule eingeschrieben worden sind" und "
Eine Ausnahme von der Altersgrenze ist allerdings nur möglich, wenn die Auszubildenden die Ausbildung ihrer Wahl unverzüglich nach Erreichen der Zugangsvoraussetzungen", um diese Ü30 geht es ja in diesem Thread schließlich.
In der Vergangenheit waren mit "
aufgrund beruflicher Qualifikation" Studenten gemeint, die zum Beispiel wegen eines Meisterbriefs die Berechtigung zum Studium erhalten haben (das ist ja jeweils Ländersache). Der zweite Satz "
unverzüglich nach Erreichen der Zugangsvoraussetzungen" bezog sich auf Menschen, die entweder ein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg gemacht haben oder die andere Zugangsberechtigungen erlangt haben. Sie mussten zeitnah (diverse Quellen reden von 3 Jahren) danach mit dem Studium anfangen, um für das Studium Bafög zu erhalten. So, nun aber der Haken: Die Zugangsberechtigungen dürfen nach meinem Wissen NICHT hochschulspezifisch und NICHT studiengangspezifisch sein. Siehe auch Z-Prüfung:
Z-Prüfung Die ist länderspezifisch und damit Bafög-geeignet. So weit mein Wissen (was ja nicht immer stimmen muss)!
Oder anders ausgedrückt: IMHO ist die studienganggebundene und an die Fernuni Hagen gebundene Zugangsprüfung KEIN "Erreichen der Zugangsvoraussetzung" im Sinne des Bafög. Meiner Ansicht nach bekommt man mit der Zugangsprüfung KEIN Bafög.
Das könnte man am einfachsten über ein Gegenbsispiel widerlegen. Kurzum: Gibt es einen Studenten, der als Ü30 im Rahmen der Zugangsprüfung Bafög erhält? Kennt jemand eine/n?
Das interessiert mich schon sehr, denn da könnte ja die halbe Bundesrepublik mit einem Studium anfangen und Bafög bekommen, wenn sie kein Abitur haben und Ü30 sind.
Edit: Hier steht auch was:
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php?seite=2
"
Dies ist nur dann der Fall, wenn ... Ihr die Zugangsberechtigung zum Studium auf dem Zweiten Bildungsweg, also an einer Fachoberschule (die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt), einem Abendgymnasium, einem Kolleg o. ä. erworben und dabei das 30. Lebensjahr überschritten habt und - wichtig - Ihr sofort nach Erwerb der Hochschulreife mit dem Studium begonnen habt" Klingt nicht gerade danach als wenn die Zugangsprüfung der Fernuni dazuzählt.