• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Altersgrenze Bafög

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wie ist das eigentlich wenn man an der Fernuni Hagen als Akademiestudent das Studium aufnimmt und bei der Zulassungsprüfung 30,5 Jahre alt ist? Kriegt man dann Bafög wenn man auf Vollzeit wechselt?

Ich les immer was von Ausbildungsabschnitt, aber ob man da als Akademiestudent; man ist ja kein ordentlicher Student eigentlich heißt es ja, dazu gehört, find ich nicht.

Danke schonmal für die Antwort
 
nein, ich habe kein Abitur, deshalb möchte ich auch die Zulassungsprüfung machen. Aber es kann eben sein, dass ich grade 30 geworden bin, wenn ich diese ablege.
 
Hallo,

nein, ich habe kein Abitur, deshalb möchte ich auch die Zulassungsprüfung machen.

Aus Bafög-Sicht verschenkst du da tausende Euro, denn die Zulassungsprüfung der Fernuni ist IMHO keine Prüfung zum Erhalt der Hochschulzugangsberechtigung im Sinne des Bafög.

Aber es kann eben sein, dass ich grade 30 geworden bin, wenn ich diese ablege.

Egal, denn falls du denkst, dass du Bafög bis zum Ende des Studiums bekommst, dann liegst du damit falsch!

Anstatt zu spekulieren, wie alt du vielleicht sein wirst wenn du irgendeine Prüfung machst wäre es besser wenn du mal erwähnst wie alt du jetzt bist, ob du Geld verdienst, ob du schon studierst und falls ja warum du noch kein Bafög beantragt hast.
 
Fratz,

danke für deine Anwort.

Bin seit Jahren berufstätig und habe jetzt im April das Studium begonnen.

Bafög habe ich noch nicht beantragt, weil ich momentan noch Vollzeit arbeite/Teilzeit studiere und wie gesagt noch kein ordentlicher Student bin, da Akademiestudent.
 
Hast du Abitur? Wenn nein mach es, denn dann bekommst du auch länger Bafög als nur bis zum 30. Lebensjahr.

Das geht genauso gut auch ohne Abi:

Auszubildende, die bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet haben, können grundsätzlich nicht gefördert werden. Es gibt aber verschiedene Ausnahmeregelungen, z. B. für Absolventen des zweiten Bildungsweges, Berufstätige ohne formelle Hochschulzugangsberechtigung, die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation an einer Hochschule eingeschrieben worden sind, oder für Personen, die aus persönlichen (z. B. Krankheit) oder familiären (z. B. Kindererziehung) Gründen gehindert waren, die Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres zu beginnen. Eine Ausnahme von der Altersgrenze ist allerdings nur möglich, wenn die Auszubildenden die Ausbildung ihrer Wahl unverzüglich nach Erreichen der Zugangsvoraussetzungen oder dem Wegfall der Hinderungsgründe aufgenommen haben.

Also beste Voraussetzungen, um nach der Zulassungsprüfung Bafög zu bekommen...
das kann man übrigens vorab prüfen lassen, allerdings nicht zu weit im voraus:


Auf Antrag hat das Amt für Ausbildungsförderung dem Grunde nach vorab zu entscheiden, ob die Förderungsvoraussetzungen für eine nach Fachrichtung und Ausbildungsstätte bestimmt bezeichnete

[...]

Ausbildung nach Überschreiten der Altersgrenze nach § 10 Abs. 3 vorliegen. Die Entscheidung [...] ist für den ganzen Ausbildungsabschnitt zu treffen. Das Amt ist an die Entscheidung nicht mehr gebunden, wenn der Auszubildende die Ausbildung nicht binnen eines Jahres nach Antragstellung beginnt.
 
Die Quelle heisst naheliegenderweise BAföG, was ja bekanntlich BundesAusbildungsförderungsGesetz bedeutet 😉

Wenn du es genau wissen willst, es sind die §§ 10 und 46.
 
Dann konzentriere ich mich mal auf "Berufstätige ohne formelle Hochschulzugangsberechtigung, die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation an einer Hochschule eingeschrieben worden sind" und "Eine Ausnahme von der Altersgrenze ist allerdings nur möglich, wenn die Auszubildenden die Ausbildung ihrer Wahl unverzüglich nach Erreichen der Zugangsvoraussetzungen", um diese Ü30 geht es ja in diesem Thread schließlich.

In der Vergangenheit waren mit "aufgrund beruflicher Qualifikation" Studenten gemeint, die zum Beispiel wegen eines Meisterbriefs die Berechtigung zum Studium erhalten haben (das ist ja jeweils Ländersache). Der zweite Satz "unverzüglich nach Erreichen der Zugangsvoraussetzungen" bezog sich auf Menschen, die entweder ein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg gemacht haben oder die andere Zugangsberechtigungen erlangt haben. Sie mussten zeitnah (diverse Quellen reden von 3 Jahren) danach mit dem Studium anfangen, um für das Studium Bafög zu erhalten. So, nun aber der Haken: Die Zugangsberechtigungen dürfen nach meinem Wissen NICHT hochschulspezifisch und NICHT studiengangspezifisch sein. Siehe auch Z-Prüfung: Z-Prüfung Die ist länderspezifisch und damit Bafög-geeignet. So weit mein Wissen (was ja nicht immer stimmen muss)!

Oder anders ausgedrückt: IMHO ist die studienganggebundene und an die Fernuni Hagen gebundene Zugangsprüfung KEIN "Erreichen der Zugangsvoraussetzung" im Sinne des Bafög. Meiner Ansicht nach bekommt man mit der Zugangsprüfung KEIN Bafög.

Das könnte man am einfachsten über ein Gegenbsispiel widerlegen. Kurzum: Gibt es einen Studenten, der als Ü30 im Rahmen der Zugangsprüfung Bafög erhält? Kennt jemand eine/n?

Das interessiert mich schon sehr, denn da könnte ja die halbe Bundesrepublik mit einem Studium anfangen und Bafög bekommen, wenn sie kein Abitur haben und Ü30 sind.

Edit: Hier steht auch was: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php?seite=2

"Dies ist nur dann der Fall, wenn ... Ihr die Zugangsberechtigung zum Studium auf dem Zweiten Bildungsweg, also an einer Fachoberschule (die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt), einem Abendgymnasium, einem Kolleg o. ä. erworben und dabei das 30. Lebensjahr überschritten habt und - wichtig - Ihr sofort nach Erwerb der Hochschulreife mit dem Studium begonnen habt" Klingt nicht gerade danach als wenn die Zugangsprüfung der Fernuni dazuzählt.
 
Das interessiert mich schon sehr, denn da könnte ja die halbe Bundesrepublik mit einem Studium anfangen und Bafög bekommen, wenn sie kein Abitur haben und Ü30 sind.

Tja, wäre das schlimm?
So viele wären das wohl doch nicht, alle mit ausreichendem Einkommen (gerade bei den beruflich Qualifizierten ja doch recht wahrscheinlich) fallen ja schon mal raus. Und die Zugangsprüfung müssen sie ja auch schon in der Tasche haben, das erfordert schon mal ein paar Semester Vorleistung. Da bleiben wohl nur eine Handvoll übrig, denen man das Bafög ruhig gönnen kann...
 
danke nochmal für eure Antworten.

Dass ich, wenn ich über 30 ein Studium beginne, kein Bafög erhalte, leuchtet mir ein.

Habe aber im April diesen Jahres mit 27,5 Jahren das Studium aufgenommen. Lese im Baföggesetz immer etwas von "Ausbildungsabschnitt". Beginnt dieser "Ausbildungsabschnitt" bei mir mit 27,5, als ich das Studium aufgenommen habe als Akademiestudent, oder nach der Zulassungsprüfung, als ordentlicher Student?

Weil theoretisch war ich bei Beginn des Studiums unter 30.
 
Tja, wäre das schlimm?

Nein, ganz im Gegenteil.

So viele wären das wohl doch nicht, alle mit ausreichendem Einkommen (gerade bei den beruflich Qualifizierten ja doch recht wahrscheinlich) fallen ja schon mal raus.

Wieso sollten die rausfallen? Kann doch sein dass jemand, wenn er/sie hört dass man als Ü30 auch Bafög bekommt, den Vollzeit-Job hinschmeißt und mit einem Studium beginnt. Also mit Zugangsprüfung anfangen, dann kündigen, Bafög beantragen, in Vollzeit Bachelor abschließen, dann an einer Präsenzhochschule (klar ginge auch die Fernuni, aber ich meine einmal in seinem Leben sollte man Campusleben erlebt haben) einen konsekutiven Master machen, und das alles mit Bafög. Warum nicht?

Und die Zugangsprüfung müssen sie ja auch schon in der Tasche haben, das erfordert schon mal ein paar Semester Vorleistung. Da bleiben wohl nur eine Handvoll übrig, denen man das Bafög ruhig gönnen kann...

Ich denke da bleiben ganz ganz viele übrig!

Habe aber im April diesen Jahres mit 27,5 Jahren das Studium aufgenommen. Lese im Baföggesetz immer etwas von "Ausbildungsabschnitt". Beginnt dieser "Ausbildungsabschnitt" bei mir mit 27,5, als ich das Studium aufgenommen habe als Akademiestudent, oder nach der Zulassungsprüfung, als ordentlicher Student?

Das solltest du mal mit dem Bafög-Amt klären. Aber am besten drei Mal anrufen und immer die gleiche Frage stellen. Aber unbedingt darauf hinweisen, dass die Zugangsprüfung der Fernuni keine allgemeine Zugangsberechtigung (fü randere Hochschulen) ist.

Und nicht vergessen hier im Forum zu berichten!
 
Wieso sollten die rausfallen? Kann doch sein dass jemand, wenn er/sie hört dass man als Ü30 auch Bafög bekommt, den Vollzeit-Job hinschmeißt und mit einem Studium beginnt.

Weiß nicht, also wer würde zur heutigen Zeit einen gut bezahlten unbefristeten Job schmeißen, um dann 800 Euro oder so Bafög zu kriegen, ohne die Aussicht auf eine gleichwertige Einstellung danach... finde ich eher unwahrscheinlich.
 
Weiß nicht, also wer würde zur heutigen Zeit einen gut bezahlten unbefristeten Job schmeißen, um dann 800 Euro oder so Bafög zu kriegen, ohne die Aussicht auf eine gleichwertige Einstellung danach... finde ich eher unwahrscheinlich.

Dann gibt es da noch 4 Millionen Arbeitslose, die ihren Job gar nicht erst hinschmeißen müssten.

Natürlich gibt es viele die mit ihrem Job zufrieden sind, die sind auch weniger potentielle Studenten. Aber was ist mit denen, die schon immer was anderes machen wollten, aber wegen falscher Qualifikation den Wunschberuf nicht ausüben können?

BTW: Noch einen 400-Euro-Job (der ist nach meinem Wissen anrechnungsfrei) in Ergänzung zum Bafög und schon sind es 1.200 im Monat und man kann Vollzeit studieren.

Jetzt müsste man nur noch klären, ob man als Ü30 nach der Zugangsprüfung der Fernuni Bafög-berechtigt ist. Ich fände das toll (auch wennich mich dann ärger dass ich ein Abitur habe), aber ich glaub's ja noch nicht.
 
Weiß nicht, also wer würde zur heutigen Zeit einen gut bezahlten unbefristeten Job schmeißen, um dann 800 Euro oder so Bafög zu kriegen, ohne die Aussicht auf eine gleichwertige Einstellung danach... finde ich eher unwahrscheinlich.

Lass mal kurz überlegen... u.a.ICH 😀

Und ich bin immer noch glücklich mit der Entscheidung... habe kein Bafög beantragt sondern lieber einen Studienkredit aufgenommen und gehe nebenbei an der Uni arbeiten. Im Studium hab ich gerade mal 1/5 der Einnahmen (inkl. dem Kredit und dem Job an der Uni) die ich in meinem Job hatte und trotzdem hab ich den gutbezahlten und unbefristeten Job hingeschmissen und ich kenn noch einige andere die sowas gemacht haben
 
Dr Franke Ghostwriter
Lass mal kurz überlegen... u.a.ICH 😀

Und ich bin immer noch glücklich mit der Entscheidung... habe kein Bafög beantragt sondern lieber einen Studienkredit aufgenommen

Warum man über das Ausschlagen von geschenktem Geld glücklich ist entzieht sich meinem Verständnis. Aber man muss ja nicht alles verstehen!

und trotzdem hab ich den gutbezahlten und unbefristeten Job hingeschmissen und ich kenn noch einige andere die sowas gemacht haben

Lass mal kurz überlegen... u.a.ICH 😀

Jetzt arbeite ich in Teilzeit im ÖD mit einem, ähm, naja, Job halt, aber ich habe den Vorteil, dass ich mein Studium in voller Geschwindigkeit studieren kann und ich, sollte mich mal der Teufel reiten und ich noch promovieren wollen, dann schon mal sagen kann, dass ich mehrere Jahre an einer Uni gearbeitet habe.

Wie kommst du auf 800 Euro?

Da steht doch "800 Euro oder so". Ich hätte (würde) sogar über 800 bekommen, wegen zwei Kindern.
 

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