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Soweit ich weiss sind unterstreichungen und makierungen sowie farbigen pot-it erlaubt.zusätzliche kommentare, eintragungen und sonstige verweise auf lesezeichen sind nicht gestattet!
Hilfsmittel:
Gesetzestexte: BGB, HGB oder Schönfelder: Deutsche Gesetze.
Stoffeingrenzungen:
Nicht klausurrelevant ist der Stoff der Kurse 40560 und 40562.
Bemerkungen:
Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbigen Tesa-Lesezeichen, aber keine zusätzlichen Kommentare, Eintra-gungen oder Verweise – auch nicht auf den Lesezeichen – enthalten. Die Benutzung von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet. Kommentare oder kommentierte Gesetzestexte sind nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgemeinen Einführungen (z.B. dtv-Texte) dürfen benutzt werden.
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."