schnexe,
stimmt nicht ganz,
siehe link:
https://de.wikipedia.org/wiki/Akzessorietät
oder:
Kreditsicherheiten
"Wichtig ist die Unterscheidung von den Sicherheiten eines Kredites:
a) Akzessorische Sicherheiten (darunter versteht man Sicherheiten, die
von einer Forderung abhängig sind).
Darunter befinden sich:
- die Bürgschaft
- die Hpyothek
- das Pfandrecht an beweglichen Sachen, Forderungen und anderen Rechten
b) die nichtakzessorischen Sicherheiten (dies sind Sicherheiten, die
nicht von Forderungen abhängig sind, d.h. sie sind abstrakt)
Hier befindet sich:
- die Sicherungsabtretung von Forderungen und anderen Rechten
- die Sicherungsgrundschuld
- sowie die Sicherungsübereignung von beweglichen Sachen
Man bezeichnet die nichtakzessorischen Sicherheiten auch als
fiduziarisch sowie treuhänderische Sicherheiten."
Liebe Grüße,
Kerstin