• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Aktuelles Recht in Prüfungen anwenden? z.B. geringwertige Güter

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zusammen. Müssen wir in der Prüfung eigentlich immer das aktuelle Recht ansetzen oder auf die Inhalte des Skripts eingehen.
Z.B. bei geringwertigen Gütern, wurde im Januar die Grenze von 420€ auf 150€ gesenkt. Was sollen wir verwenden?

Kennt jemand noch andere Gesetzesänderungen der/des letzten Jahre(s), welche für die Klausur relevant sein können?

Gruß,
christian
 
Das ist eine gute Frage. Ich denke das Lehrgebiet wird hoffentlich einen entsprechenden Passus in der AUfgabenstellung drinnen haben, was jetzt gilt
 
Aktuelles Recht

Ich werde mich strikt an das halten was in den Kurseinheiten steht, denn nur das kann meiner Meinung nach abgeprüft werden und bewertungsrelevant sein.
Und mal ganz ehrlich, wenn es erlaubt ist, von der linearen zur degressiven Abschreibung zu wechseln (was "in echt" so was von verboten ist), dann wird mit Sicherheit nicht erlaubt sein, so richtig ganz aktuelle Gesetzesänderungen zu beachten 😉

Wenn Du es ganz genau wissen willst, dann musst Du in Hagen beim Lehrstuhl anrufen, die können Dir das verbindlich sagen.
Ich für meinen Teil halte mich aber an das, was in den Kurseinheiten steht.

Für Deine Klausur wünsche ich Dir viel Glück!!!
 
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