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Aktivierungsmuss?

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Woraus ergibt sich das Aktivierungsgebot bei der Aufgabe:

• Alle entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände müssen aktiviert werden

--> § 248 II HGB sagt: "für immaterielle Vermögensgegenstände des AV, die nicth entgeltlich erworben wurden, darf ein Aktivposten nicht angesetzt werden"

d.h. doch nicht im Umkehrschluss, dass immaterielle Vermögensgegenstände, die entgeltlich erworben wurden, aktiviert werden MÜSSEN, oder?
 
Welche Aufgabe denn genau? Mir fällt zu dem Thema erstmal nur §255 Abs 4 ein, mit einem Bilanzierungswahlrecht. Wenn allerdings dieser Satz so in der Aufgabenstellung steht, dann ist das halt so zu berücksichtigen. Gruß
Denis.
 
Dr Franke Ghostwriter
Catherine schrieb:
d.h. doch nicht im Umkehrschluss, dass immaterielle Vermögensgegenstände, die entgeltlich erworben wurden, aktiviert werden MÜSSEN, oder?
Hier greift erstmal einfach nur 246 I: Bilanzierungspflicht für "sämtliche Vermögensgegenstände [...], soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist." Und 248 II ist sowas, wo für einen Sonderfall halt was anderes bestimmt wird.

Der logische Umkehrschluss zu 248 II würde nur besagen, dass entgeltlich erworbenes AV aktiviert werden darf, was dann wiederum im allgemeineren 246 I als Pflicht vorgegeben wird.
 
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