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Aktivierung immaterieller Vermögenswerte

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ich brauche bitte mal eure Hilfe, denn ich hänge etwas.
Im Kurs 41610 heißt es im Kaptiel 4.1.1.2, dass übrige selbst erstellte Vermögenswerte laut Handelsrecht einem Aktivierungsverbot unterliegen.
§248 Abs. 2 HGB sagt: "Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögnens können als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden.

Wie passt das zusammen?

Viele Grüße
Sabine
 
vor BilMoG und Rechtsstand des Moduls:

§248 (2) HGB: Für immat. VMG des Anlagevermögen, die nicht entgeltlich erworben wurden, darf ein Aktivposten nicht angesetzt werden.

Das was du zitierst ist bereits nach BilMoG!
 
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