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ich hab keine Ahnung wie man den Bilanzgewinn, wenn keine Zuführungen zur gesetzlichen Rücklage erforderlich sind berechnet? 😱 Kann mir dabei jemand helfen? :rolleyes
Die statistische Fortführung des Jahresüberschusses hin zum Bilanzgewinn findest du unter anderem im § 158 AktG.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
- Einstellung in Gewinnrücklagen
- Verlustvortrag
+ Entnahmen aus der Gewinnrücklage
+ Entnahmen aus der Kapitalrücklage
+ Gewinnvortrag
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= Bilanzgewinn
Wenn es keine Zuführungen/Entnahmen/Gewinn- oder Verlustvorträge gibt, dann entspricht der Bilanzgewinn dem Jahresüberschuss. (Bei AGn sehr selten, da der Vorstand über einen Teil der Rücklagebewegungen allein entscheiden darf (§ 58 Abs. 1 AktG).
Der Bilanzausweis des § 268 Abs. 1 HGB ist zu beachten.
Wird die Bilanz unter Berücksichtigung der tw. Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, so tritt an die Stelle der Posten Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag und Gewinnvortrag/Verlustvortrag der Posten Bilanzgewinn/Bilanzverlust;
Noch ne Frage zur Zuführung zur gesetzlichen Rücklage:
Wie errechnet man die noch genau?
5% vom jahresüberschuss oder musste man da nicht noch was beachten??
Noch ne Frage zur Zuführung zur gesetzlichen Rücklage:
Wie errechnet man die noch genau?
5% vom jahresüberschuss oder musste man da nicht noch was beachten??
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."