• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Aktien Anlagevermögen

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ich weiß, dass es schon öfters im Forum diskutiert wurde, jedoch kapier ichs immer noch nicht.

im speziellen geht es um die Aufgabe 2 aus der Klausur vom märz 2005. ich komme nicht auf die Lösung vom anlagevermögen. vielleicht könnte es nochmal jemand kurz an dem beispiel erklären. wäre sehr dringend... 😀

danke schonmal!
 
SO schlimm sind die AUfgaben doch nicht, erster Blick geht auf die Rechtsform, OHG, also Aufwertungswahlrecht, Niederstwertprinzip im UV.
Dann noch die Daten aus dem EInleitungstext:
Anschaffungskurs 5k 76
Höchstkurs damit 76

Und dann sollte man auch nicht überlesen, das immer der niedrigere Kurs im nächsten Jahr als angesetzt gilt.

Verkauf von 3k im Jahr 04

Kurs Ende 01 70, Niederstwertprinzip UV, Wahlrecht AV
350 350 350 380

Kurs 02 75 Aufwertungswahlrecht
350 375 350 375

Kurs 03 80 Aufwertungswahlrecht, max 76
350 380 350 380

Kurs 04 73, am Jahresande noch 2k, Buchkurs 70, AUfwertungswahlrecht
140 146 140 146

Kurs 05 65 Niederstwerprinzip UV
130 130 130 140
 
Wie wäre das Ganze eigentlich zu sehen, wenn statt der OHG hier eine GmbH die Rechtsform wäre..
Die Unterschiede bei der Bewertung zwischen Kapitalgesellschaft und Personengesellschaften ist mir leider immer noch nicht so ganz klar...
Kann mir da noch wer auf die Sprünge helfen?? Wäre super!!!
 
Dr Franke Ghostwriter
Kapitalgesellschaften haben kein Aufwertungswahlrecht.Die haben nur ain Abwertungswahlrecht im AV.

Die AUfgabe als Kapitalgesellschaft

350 350 350 380 Abwerungswahlrecht AV
375 375 375 375 Aufwertungspflicht
380 380 380 380 dito
146 146 146 152 Abwertungswahlrecht AV
130 130 130 146 dito
 
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