ich habe grade gelesen das sich die Einschreibebedingungen für das Akademiestudium ab dem WS 2010/11 ändern werden.
Nun ist die Voraussetzung das man neben einer Beruflichen Ausbildung noch eine 3 Jährige berufliche Tätigkeit nachweisen muss. Das kann ich leider nicht, da ich nach meiner Berufsausbildung direkt mit einem Studium angefangen habe.
Meine Frage ist nun ob das Studium auch als berufliche Tätigkeit angesehen wird/ angesehen werden kann??
Nun ist die Voraussetzung das man neben einer Beruflichen Ausbildung noch eine 3 Jährige berufliche Tätigkeit nachweisen muss. Das kann ich leider nicht, da ich nach meiner Berufsausbildung direkt mit einem Studium angefangen habe.
Meine Frage ist nun ob das Studium auch als berufliche Tätigkeit angesehen wird/ angesehen werden kann??