Akademiestudium - wann erfolgreich bestanden?

Dr Franke Ghostwriter
Akademiestudium - wann erfolgreich bestanden?

Hallo zusammen,

ich bin zur Zeit Akademiestudentin und habe im 1. Semester zwei Prüfungen mit über 90 Prozent bestanden. :daumen: Jetzt "muss" ich im 2. Semester noch drei machen, damit ich ab WS 2010/2011 als ordentliche Studentin eingeschrieben werde.
Mir ist schon klar, dass mal eben den Vollzeitstudium-Umfang neben der Arbeit und Kind zu schaffen, einiges abverlangt. Aber ich habe gute Chancen, die Prüfungen zu bestehen (hab für EWiWi schon im letzten Semester gelernt, konnte nur aus beruflichen Gründen nicht schreiben. Die int. ReWe wird auch kein Problem, da ich in dem Bereich arbeite). Allerdings bin ich mir bei Statistik nicht sicher, ob es über 50 % reicht.
Nun steht in der Prüfungsordnung, dass für das Bestehen der Prüfungen im Akademiestudium die gleichen Regeln gelten wie im ordentlichen Studium. Und zum Statuswechsel fünf Module innerhalb drei Jahre "erfolgreich abgelegt" werden müssen. Heißt es, wenn ich unter 50% in einem Fach lande (aber immernoch über 25), dass ich es mit meinen guten Noten aus dem ersten Semester ausgleichen könnte und zum WS 10/11 mein Status ändern könnte?
Vielen Dank.
Gruß aus Hamburg,
Tatjana
 
Tatjana,

Du mußt innerhalb der Zeit einfach nur 5 Module bestehen. Es ist dabei egal, ob Du durch andere durchfliegst. Als Akademiestudierender mußt Du nichts ausgleichen. Bestehst Du Einf. WiWi, WiMathe, Theroie, Ext.RW, Int.RW dann ist das genauso gut wie Einf. WiInf, Makroöko, Ext. RW, Int.RW, Einf. WiWi. Du reichst für Dein Zulassungsprüfungszeugnis fünf Module ein, deren Prüfungen Du innerhalb von zwei Jahren erfolgreich absolviert hast (das hier bezieht sich auf WiWi, es müssen soweit ich mich erinnere Module aus dem Grundstudium sein). Erst im Studiengang kommt diese Ausgleichsregelung dazu, sie ist da Bedingung für den Abschluß.

Viele Grüße und viel Erfolg
defi
 
Schau doch aber erstmal nach, ob sich bei dir nicht auch der Status ändert. Es gibt ja jetzt eine neue Regelung der Akademiestudenten.
 
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