Hallo,
ich würde hier gerne auch noch eine Frage anbringen, zur Diskussion stellen oder erklärt bekommen:
'Altersbegrenzung bei Bewerbungen für die gehobene Beamtenlaufbahn.'
Ich hab ja damals schon eine Ausbildung in der Kommunalverwaltung absolviert und nun ein nicht bestandenes Studium, daher interessiere ich mich ein wenig für den gehobenen Dienst. Dort gibt es Altersbegrenzungen. In NRW für die Rechtspflegerausbildung 27 Jahre und für die Inspektorenlaufbahn in der öffentlichen (Kommunal-)Verwaltung 30 Jahre.
In anderen Bundesländern (z.B. Hessen, Niedersachsen) sieht das anders aus. Da hätte ich noch eine Chance, da dort das 35. bzw. das 40. Lebensjahr nicht überschritten werden darf. Klar, ich weiß aus dem Staatsrecht bzw. GG, dass jedes Land seine eigenen Angelegenheiten selber regelt. Der sachliche Grund für die Altersbegrenzung ist wohl, dass man ab einem gewissen Alter zu alt sei, um als Beamter auf Lebenszeit vereidigt zu werden.
Wird sich da mal etwas ändern aufgrund europarechtlichen Vorgaben? Ist der angeführte sachliche Grund wirklich beständig? Beim Diplom-Finanzwirt in Niedersachsen ist das Höchstalter beispielsweise 39 Jahre, das scheint dann aber nicht zu hoch zu sein, um noch Beamter auf Lebenszeit zu werden. Nichts hindert mich, mich auch in anderen Bundesländern zu bewerben, ich wollt nur generell mal dazu etwas erfahren.
Kennt sich jemand damit aus? Würde mich freuen, wenn mich jemand aufklärt. (und sorry für den langen Text).