da das Thema im Moment sehr aktuell ist, hätte ein paar Frage, wo ich mich nicht sicher bin wie die genaue Rechtslage ist.
Vor einigen Wochen haben alle Banken neue AGB's eingeführt.
Diese gelten nun für alle Kunden, so wie ich das mitbekommen habe.
Das ist doch eine einseitige Vertragsänderung oder nicht? Wird der alte Vertrag (z.B. bestehendes Giro Konto) abgeändert? Sollten die AGBs ein Angebot auf eine Vertragsänderung sein, muss der Kunde diese ja auch zustimmen. Die Banken haben aber nur Widerspruchsbelehrungen verschickt. Welchen Normen treffen hier zu?
Persönlich habe ich auch einen sehr speziellen Fall im Moment. Ich habe ein Leasing Vertrag vor ein paar Jahren abgeschlossen. Damals bei Vertragsschluss habe ich die aktuellen AGB's ausgehändigt bekommen. Nach etwas ein Jahr wurde die Gesellschaft aufgekauft und hat mir neue AGBs zugeschickt. Welche sind gültig? In §305 Abs. 2 wird nur von neuen Verträge gesprochen. Gilt die Zusendung neuer AGB's hier auch als Angebot auf eine Vertragsänderung? Wäre hier Schweigen auf die Widerrufsbelehrung eine Zustimmung, auch als Verbraucher?
Danke und Gruß!
Vor einigen Wochen haben alle Banken neue AGB's eingeführt.
Diese gelten nun für alle Kunden, so wie ich das mitbekommen habe.
Das ist doch eine einseitige Vertragsänderung oder nicht? Wird der alte Vertrag (z.B. bestehendes Giro Konto) abgeändert? Sollten die AGBs ein Angebot auf eine Vertragsänderung sein, muss der Kunde diese ja auch zustimmen. Die Banken haben aber nur Widerspruchsbelehrungen verschickt. Welchen Normen treffen hier zu?
Persönlich habe ich auch einen sehr speziellen Fall im Moment. Ich habe ein Leasing Vertrag vor ein paar Jahren abgeschlossen. Damals bei Vertragsschluss habe ich die aktuellen AGB's ausgehändigt bekommen. Nach etwas ein Jahr wurde die Gesellschaft aufgekauft und hat mir neue AGBs zugeschickt. Welche sind gültig? In §305 Abs. 2 wird nur von neuen Verträge gesprochen. Gilt die Zusendung neuer AGB's hier auch als Angebot auf eine Vertragsänderung? Wäre hier Schweigen auf die Widerrufsbelehrung eine Zustimmung, auch als Verbraucher?
Danke und Gruß!