• "Studienservice.de, eine Seite von und für Fernstudenten der FernUni Hagen, ersetzt den Smalltalk in der Mensa" Handelsblatt Karriere

Abschreibungen

M

MatthiasKr

Unser Sponsor SAP 4 Students
Darf die degressive Abschreibung nun max. 2x oder max. 3x so hoch sein wie die lineare Abschreibung?

Björn
 
meiner meinung ist es genau anders rum...

also vor 2001 galt 30 % und dreimal so hoch , und dann 20% und zweimal...hat sich das schon wieder geändert ?
 
Da würd ich mal sagen, Yvonne hat Recht. Für Anlagegüter mit Beschaffung nach 31.12.2005 sind 30 % vorgesehen. So steht´s im Skript und - noch wichtiger - im Gesetz.
 
Wenn Du die Wichtigen Steuergesetze aus NWB-Textausgabe haben solltest, dann hast Du 54. Auflage, die nicht die aktuellste Auflage. Aber dann müsstest Du so einen kleinen gelben Einleger dabei haben, mit den Änderungen vom 26.04.2006. Siehe Punkt 4. des Einlegers.

In der 55. Auflage sind bereits die 30 % enthalten
 
Jo

habe ich

hätte ich auch vlt mal lesen sollen

also gilt

max das 3fache des lin. satzes bzw. max 30 %

danke nochmal
 
30% und max. 3fach gelten übrigens NUR 2006 und 2007 (also ab 2008 voraussichtlich nicht mehr) und eben vor 2001. Dazwischen waren es 20% und zweifach...
 
Also wenn das Wirtschaftsgut vor dem 01.01.2006 angeschafft wurde, sind nur die 20 % bzw. das 2fache anzuwenden. (auch im Jahr 2007 und 2008).

Alle danach angeschafften 30 % bzw. das dreifache. Lt. Prof Schneeloch soll die degressive Abschreibung wohl danach ganz wegfallen.
 
Ja, Silvana, so meinte ich das: Anschaffung vor 2001 oder in 2006 oder 2007: 30%, bei allen anderen Anschaffungsjahren 20% jeweils immer auf die gesamte Abschreibungsdauer (bzw. Wechsel zu linear - aber das ist ja eh klar!)
 
ich habe nochmal eine Frage zum Thema Abschreibungen:

beim nicht-abnutzbaren AV habe ich ja handelsrechtlich ein abschreibungsgebot (dauerhafte Wertminderung) und steuerlich ein Abschreibungswahlrecht, aber es greift ja der Maßgeblichkeitsgrundsatz

Ausnahmen sind ja finanzanlagen, da habe ich ja ein abschreibungswahlrecht auch handelsrechtlich, wie verhält sich dies steuerlich, dann besteht da auch das wahlrech, denke ich, oder?

bei vor. vorübergehender wertminderung habe ich steuerlich in jedem fall ein abschreibungsverbot

bzgl. umlaufvermögen - vorübergehende wertminderung: da habe ich sowohl bei Kapitalgesellschaften wie auch bei personengesellschaften ein abschreibungsgebot gemäß § 253 III HGB?
 
Dr Franke Ghostwriter
Wenn Du die Wichtigen Steuergesetze aus NWB-Textausgabe haben solltest, dann hast Du 54. Auflage, die nicht die aktuellste Auflage. Aber dann müsstest Du so einen kleinen gelben Einleger dabei haben, mit den Änderungen vom 26.04.2006. Siehe Punkt 4. des Einlegers.

In der 55. Auflage sind bereits die 30 % enthalten


Ich habe auch die 54. Auflage - bei mir war so ein gelber Einleger aber nicht dabei - und nun? Wo bekomme ich den auf die Schnelle noch her?
Wieviele Änderungen stehen denn darauf, die für unsere Klausur relevant sein könnten? Die Änderungen des § 7 EStG kann ich mir zur Not auch so merken.
Und wie sieht es aus mit den wichtigesten Wirschaftsgesetzen? Da habe ich die 19. Auflage bzw. HGB Beck 44. Auflage - sind die aktuell genug?

Gruß lataga
 
Oben