• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Abschreibungen auf Forderungen

Unser Sponsor SAP 4 Students
Unser Sponsor
ich habe ein paar Fragen zu diesem Thema:

a) wenn ich z.B. Forderungen in Höhe von brutto 11.600€ habe und zweifelhaft ist, ob ich 5.000€ davon erhalte, buche ich dann den komplettbetrag auf Dubiose um, oder nur die 5.000€ oder wird es diesen Fall nie geben, weil man den zweifelhaften Teil nie so genau benennen kann und immer aus Vorsicht alles erst mal auf Dubiose umbucht?

b) wenn ich Dubiose Forderungen in Höhe von 11.600€ habe und der Forderungsausfall wahrscheinlich ist, schreibe ich schon ab, aber noch ohne USt-Korrektur, oder? Wenn der Forderungsausfall sicher wird, muss ich NUR noch die USt-Korrektur machen, weil ich schon abgeschrieben habe?
 
Catherine!

zu a) Du buchst nur die 5000 € auf das Konto 141.

zu b) auf den Konto 141 sind die Forderungen noch nicht abgeschrieben. Die Abschreibung nimmst Du gleichzeitig mit der Umsatzsteuerbereinigung durch.

bei Forderungen aus den gleichen Jahr:
233/ 141
175/ 141
bei Forderungen aus vergangenden Perioden:

221/ 141
175/ 141
 
Zu a.) Du buchst nur den zweifelhaften Teil der Forderung in das Kto 141:

141 Dubiose Fo an 140 Fo aus L+L 5000

Zu b.) Sind am Jahresende deine Forderungen noch immer sehr dubios, dann mußt du sie abschreiben (und zwar konkrete Einzelforderungen!!!!!):

141 Dubiose Fo an 233 Abschreib. auf Fo 10000
141 Dubiose Fo an 175 Mehrwertsteuer 1600

also auch den UST-Anteil !

Anders gehst du bei Pauschalwertberichtigungen (!) vor:
Hier sind keine speziellen Einzelforderungen dubios, sondern man setzt aus Erfahrung einen gewissen Anteil als unwiederbringlich voraus, ohne die genau zu benennen. Hier buchst du am Jahresende

232 Einstellung in Pauschalwertbericht. an 159 Pauschalwertber. 10000

das noch ohne MwSt-Korrektur, da es keine speziellen Forderungen sind.
Werden die Ausfälle konkret, dann buchst du

159 Pauschalwertber. zu Fo an 140 Fo aus L+L 10000
175 MehrwertSt an 140 Fo aus L+L 1600

Die Bestandskonten 140 und 159 sind ausgeglichen, die 175 MwSt korrigiert, der Aufwand 232 Einstellung in Pauschalwertber. verbucht.
 
Ich meine, was wäre denn ein Beispiel bei Einzelwertberichtigung, wo man zwar abschreibt, aber noch keine MWSt-Korrektur durchführt oder gibt es das gar nicht?
 
Ist bei den beiden rotmarkierten Punkten aber dennoch egal, ob sie in voller höhe unwahrscheinlich oder uneinbringlich sind oder gibt es bei dem letzten PUnkt nur volle Höhe und bei dem zweiten Punkt ein teilweiser Forderungsausfall?

Ist bei dem letzten Punkt einfach, dass man nicht mehr den Zwischenschritt über 141 macht oder führt man den dennoch durch?
 
Heeee Catherine, wenn ich mir dein Bildchen angucke, dann weiß ich, weshalb der Nikolaus mir nichts gebracht hat 😀 .....
*alte Ordner rauskram* Eine gute Darstellung mit ausführlichen Beispielen bietet das Skript der KE 3 Seite 49 - 53.
Eine gute und regelmäßige Buchung in der Klausur betrifft Verbuchungen von Altforderungen/periodenfremde Buchungen.
Letztlich ist das aber gar nicht so schwer.
Man muß sich nur klar werden: Konkrete oder pauschale Forderungen?
Im selben Jahr oder aus anderer Periode. Mit den Beispielen am Schluß der o.a. Seiten dürfte dann alles klar sein.
 
Oben