nach vielem hin und her bin ich mir nun immer (wieder/noch) unsicher, ob man bei buchung von 140 auf 141 gleichzeitig auch die USt (auf 175) ausbucht. Eigentlich dachte ich dass es nicht so sein soll, weil es ja erstmal nur ein voraussichtlicher Forderungsausfall ist, der insgesamt ja noch nicht bestätigt ist.
Allerdings habe ich grad nochmal die SK zu KE 5 gemacht, und dort ist die Aufgabe 3 so gestellt dass in dem dort gebuchten Betrag keine USt mehr drin ist, sie also vorher schon bei Einstellung in 141 ausgebucht worden sein muss... ?????
(Hinweis: in der Lösung der Fernuni ist dort lediglich ein Betrag von 950 € als USt ausgebucht, also nur auf die 5000 € die zusätzlich von 221/141 gebucht werden)
Gruß,
Thomas
Allerdings habe ich grad nochmal die SK zu KE 5 gemacht, und dort ist die Aufgabe 3 so gestellt dass in dem dort gebuchten Betrag keine USt mehr drin ist, sie also vorher schon bei Einstellung in 141 ausgebucht worden sein muss... ?????
(Hinweis: in der Lösung der Fernuni ist dort lediglich ein Betrag von 950 € als USt ausgebucht, also nur auf die 5000 € die zusätzlich von 221/141 gebucht werden)
Gruß,
Thomas