• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Abschreibung Firmenwert nach §309 HGB

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hola,

ich versuche mich gerade mit einer Folgekonsolidierung auseinanderusetzen und scheitere an der Abschreibung des Firmenwertes...

lt skript (seite 46) gibt es vier mögliichkeiten. nach §309 Abs 1 Satz 1 HGB - Abschreibung Firmenwert mit 25%

der wortlaut §309 HGB
Behandlung des Unterschiedsbetrags
(1) Die Abschreibung eines nach §301 Abs 3 auszuweisenden Geschäfts- und Firmenwertes bestimmt sich nach den Vorschriften des Ersten Abschnitts.
(2)...

Da steht aber nix mit 25% - entweder isses schon spät und ich kann meinen Gedankenfehler nicht finden oder da hatts irgendwas...

wäre nett, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

danke und lg
Bastian
 
Leider sind die KE schon einwenig älter. Der §309 wurde geändert. Somit wird, ich glaube, der FW nur noch nach der NZD abgeschrieben. Weiss ich aber jetzt nciht genau, da ich kein HGB gerade zur Hand habe...
 
ah ok... mir gehen diese unterschiedlichen Stände irgendwie aufn senkel...
ich meine mich erinnern zu können, dass die NZD für firmenwerte 15Jahre betragen... aber das weiss ich nicht. wo find ich das?

danke auf jedenfall für eure schnelle hilfe!
 
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