hola,
ich versuche mich gerade mit einer Folgekonsolidierung auseinanderusetzen und scheitere an der Abschreibung des Firmenwertes...
lt skript (seite 46) gibt es vier mögliichkeiten. nach §309 Abs 1 Satz 1 HGB - Abschreibung Firmenwert mit 25%
der wortlaut §309 HGB
Behandlung des Unterschiedsbetrags
(1) Die Abschreibung eines nach §301 Abs 3 auszuweisenden Geschäfts- und Firmenwertes bestimmt sich nach den Vorschriften des Ersten Abschnitts.
(2)...
Da steht aber nix mit 25% - entweder isses schon spät und ich kann meinen Gedankenfehler nicht finden oder da hatts irgendwas...
wäre nett, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
danke und lg
Bastian
ich versuche mich gerade mit einer Folgekonsolidierung auseinanderusetzen und scheitere an der Abschreibung des Firmenwertes...
lt skript (seite 46) gibt es vier mögliichkeiten. nach §309 Abs 1 Satz 1 HGB - Abschreibung Firmenwert mit 25%
der wortlaut §309 HGB
Behandlung des Unterschiedsbetrags
(1) Die Abschreibung eines nach §301 Abs 3 auszuweisenden Geschäfts- und Firmenwertes bestimmt sich nach den Vorschriften des Ersten Abschnitts.
(2)...
Da steht aber nix mit 25% - entweder isses schon spät und ich kann meinen Gedankenfehler nicht finden oder da hatts irgendwas...
wäre nett, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
danke und lg
Bastian