• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Abschlagszahlungen und Vorschüsse bei Löhnen

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Sorry für die beiden Threads so kurz hintereinander, aber ich sitze gerade an einer interessanten Aufgabe (Nummer 5 in KE 4), und es tun sich einige Fragen auf.

In der Aufgabe wird ein Gehaltsvorschuss zunächst als Sonstige Forderung auf 158 (158 an 100) verbucht, und dann bei der regulären Gehaltszahlung verrechnet (430 an 158).

In KE 3 wird aber erklärt, dass man Abschlagszahlungen ganz normal über 430 an Zahlungskonto bucht - so wie jede andere Gehaltszahlung auch.

Werden diese beiden Fälle grundsätzlich unterschiedlich gehandhabt?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
 
Ich schieb mal gleich voraus, dass ich das Skript nicht gelesen habe, würde das ganz spontan jetzt aber mal so erklären:

Ich denke man muss hier streng unterscheiden zwischen
a) einer Abschlagszahlung und
b) einem Vorschuss

ein Abschlag wird für ein bereits (zum Teil) erbrachte Leistung gewährt während ein Gehaltsvorschuss noch eine Forderun ggü. einem Arbeitnehmer ist, der die Arbeitsleistung noch erbringen muss.

Allerdings hab ich persönlich noch nie eine Abschlagszahlung auf ein Gehalt gesehen😕 .
Könnte mir vorstellen, das Poison hier eine praxisnahe Erklärung abliefern kann
 
Dr Franke Ghostwriter
So ganz praxisnah aus dem Gedächtnis... *grübel*

Es gab in einer meiner früheren Firmen so diverse Handwerksbetriebe, wo die Angestellten einen Teil des Geldes als Abschlagszahlung zum 1. des Monats erhalten haben, praktisch als Erstabrechnung und dann in der Zweitabrechnung, wenn die Stundenzettel ausgewertet waren, den Rest hinterher.

Während unter Gehaltsvorschuß wirklich nur die Sachen abgerechnet wurden, wo tatsächliche Vorschüsse gezahlt wurden.
 
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