Eine Prüfungsleistung gilt als ,,nicht ausreichend" (5,0 Punkte), wenn der Prüfling sich nicht bis spätestens
eine Woche vor dem Prüfungstermin abmeldet oder danach ohne Nennung eines triftigen Grundes nicht
erscheint oder nach Beginn der Prüfung ohne triftigen Grund zurücktritt.