• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

7 Semester und neues WiWi-Modul

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7 Semester und neues WiWi-Modul

Hallo Mitstudenten!

Hat jemand von Euch schon Erfahrungen mit dem neuen Einführungsmodul Wirtschaftswissenschaften? Ich habe BWL 1 - 3 schon hinter mir und überlege, auf die 7semestrige Prüfungsordnung umzusteigen.

Kann man dass Modul belegen und Einsendearbeiten einreichen, ohne sich abschließend für die neue Prüfungsordnung festzulegen? Ja, kann man vielleicht sogar eine Klausuranmeldung und -teilnahme vornehmen und erst anschließend - bei Erfolg - eine Umstellung auf die siebensemestrige Prüfungsordnung beantragen?

Hat jeman in der Vergangenheit das Fach bereits belegt? Wie sind so die Inhalte und Klausuren?

Kann man sich das Fach ggf. auch anerkennen lassen? Habe volkswirtschaftliche Prüfungen schon im Rahmen der Fachkaufmannausbildung zum Geprüften Bilanzbuchhalter (IHK) und zum internationalen Bilanzbuchhalter (IHK und Endriss) hinter mir.

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

Hansa-Fan
 
Da man die BWL-Fächer auch als Akademie- oder Fremdfachstudent belegen und mit Klausur abschließen kann, kannst Du m.E. durchaus so verfahren, wie beschrieben.

Erfahrungen gibts noch nicht viele, da das Fach erst seit 1 Semester vorhanden und damit erst 1 Klausur gibt.
Guck doch mal in den entspr. Wiwi-Bereich.

Klar, kann man ggf. anrechnen lassen, aber was dafür genau gilt weiß nur das Prüfungsamt. Mit Fachausbildungen ist es bisher meist negativ gewesen. Und Bilanzbuchhalter haben m.E. keinen großen VWL-Anteil dabei und der ist genauso maßgeblich für die Anrechnung.
 
Hallo Mitstudenten!

Hat jemand von Euch schon Erfahrungen mit dem neuen Einführungsmodul Wirtschaftswissenschaften? Ich habe BWL 1 - 3 schon hinter mir und überlege, auf die 7semestrige Prüfungsordnung umzusteigen.

Kann man dass Modul belegen und Einsendearbeiten einreichen, ohne sich abschließend für die neue Prüfungsordnung festzulegen? Ja, kann man vielleicht sogar eine Klausuranmeldung und -teilnahme vornehmen und erst anschließend - bei Erfolg - eine Umstellung auf die siebensemestrige Prüfungsordnung beantragen?

Hat jeman in der Vergangenheit das Fach bereits belegt? Wie sind so die Inhalte und Klausuren?

Kann man sich das Fach ggf. auch anerkennen lassen? Habe volkswirtschaftliche Prüfungen schon im Rahmen der Fachkaufmannausbildung zum Geprüften Bilanzbuchhalter (IHK) und zum internationalen Bilanzbuchhalter (IHK und Endriss) hinter mir.

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

Hansa-Fan

Für eine Anerkennung seh ich insofern schwarz, weil Dir eben die kompletten VWL-Teile fehlen. BWL I bis III reicht nach Auskunft des PA Rewi effektiv NICHT aus. Habe heute mit Dr. Hofmann vom PA Wiwi telefoniert. Wer zumindest das Vordiplom in Wiwi hat, bekommt das Fach anerkannt, ansonsten eben nicht.

Frag doch mal einfach im Fach "Einführung in die Wirtschaftswissenschaft" nach. Dort können Dir die Studenten sagen, was sie lernen müssen und was in der Klausur gefordert wird. Scheinen jedoch nicht allzu viele Leute durchgefallen zu sein.
 
Was bringen 210 ECTS Punkte?

Was würde es mir bringen, auf den 7 semestrigen BOL zu wechseln? Was bringen die 210 ECTS Punkte. Ich habe vor den Master auch noch zu machen. Wo könnten mir die 30 extra Punkte was bringen? BGB4 wird zwar angerechnet ist aber trotzdem mehr Arbeit....
:confused
 
Was würde es mir bringen, auf den 7 semestrigen BOL zu wechseln? Was bringen die 210 ECTS Punkte. Ich habe vor den Master auch noch zu machen. Wo könnten mir die 30 extra Punkte was bringen? BGB4 wird zwar angerechnet ist aber trotzdem mehr Arbeit....
😕

No one knows...
Eigentlich erwirbt man in einem konsekutiven Bachelor-/Master-Studiengang 300 ECTS-Punkte. Mit einem 6-semestrigen Bachelor und dem 3-semestrigen Masterstudiengang an der Fernuni kommt man aber nicht auf 300 Punkte. Dies könnte theoretisch dann problematisch werden, wenn irgendwann die Zulassungsvoraussetzung für das Staatsexamen oder der Zugang zu den juristischen Berufen neu geregelt wird (möglicherweise reicht der Fernuni-Master dann nicht aus).

Außerdem könnte es ggf. problematisch sein, an einer anderen Universität in einem Masterstudiengang zu beginnen, weil dort möglicherweise 7-semestrige Bachelorstudiengänge als Zulassungsvoraussetzung gefordert werden.

Momentan ist aber vieles Spekulation. Vielleicht interessiert es später überhaupt niemanden, ob man sechs oder sieben Semester studiert hat.
 
Was würde es mir bringen, auf den 7 semestrigen BOL zu wechseln? Was bringen die 210 ECTS Punkte. Ich habe vor den Master auch noch zu machen. Wo könnten mir die 30 extra Punkte was bringen? BGB4 wird zwar angerechnet ist aber trotzdem mehr Arbeit....
😕

Eben ... Dir könnten letztendlich dann später mal 300 ECTS fehlen, also ein komplettes Semester. Ein MoL mit 270 ECTS kann durchaus weniger Wert sein als ein MoL mit 300 ECTS.

Sofern Du BGB I bis III hast, musst Du sowieso nur noch dieses eine Fach hinter Dich bringen.

Falls Du BGB II und III noch nicht hast, bedeutet es auch kaum Mehrauf-
wand, zumal das Prozessrecht eben in BGB IV ... Gut, Du musst dann eben zwei "Extra-Stunden" aufwenden, wenn Du Klausur schreibst. Ich persönlich fand es nicht gerade so toll, in einer bGB II - Klausur vom Prinzen mit nur ZPO überrascht zu werden. Die Entzerrung des Stoffs ist eigentlich ein großer Vorteil.

Auch die "Einführung" dürfte nicht allzu viel Aufwand sein. Zudem tut eine weitere Wiwi-Komponente dem Studiengang ganz gut, da wir uns vom Profil her ja eher als Wirtschaftsjuristen bewerben.

Falls Du es noch nicht bemerkt hattest, haben wir auch nach der "alten PO" eigentlich ein obligatorisches 7. Semester, da man sich zu M 18 eigentlich erst anmelden kann, wenn man Modul 1 bis 17 bestanden hat. Bisher war das PA einigermaßen kulant.

Ich habe jedenfalls keinen Bock, dass mir später u.U. 30 ECTS "zum Glück" fehlen. Da ein siebensemestriger BoL eher an das alte Diplom I erinnert, macht das ja auch beim Bewerben zumindest "etwas mehr her" 😉

Grüßle


Sandra
 
Dazu noch eine Frage bzw. Anmerkung:

Es ist (zumindest mir) noch nicht klar, wie die Trennung von Seminararbeit und Bachelorarbeit von Statten geht. Insofern hat das eventuell doch mehr Auswirkungen als Du, Sandra, oben beschrieben hast.

SaM
 
Nö, laut PO nur eine unterschiedliche Gewichtung ...

Dass die BoL-Prüfung momentan "nur" ein Modul ist, ist die Arbeit ziemlich heftig.

In 8 bis 10 Wochen eine 20 bis 25 (30)-seitige Seminararbeit verfassen, dazu noch einen kompletten Vortrag mit anschließender Diskussion halten, ist eigentlich schon ein komplettes Modul wert (zumindest was den Arbeitsaufwand betrifft).

Das Seminar zählt dann nach wie vor 10 % der BoL-Note, nur dass eben
Seminararbeit und Vortrag unterschiedlich gewichtet werden.

Die BoL-Arbeit ist vom Aufwand wirklich ein komplettes Modul wert. Auch hier bleibt es bei den 30 %.

Ich denke, dass sich die rechtswissenschaftliche Falkultät diese Aufteilung von den Wiwis "abgeschaut" haben. Auch im B.Sc. sind Seminar und Bachelorarbeit zwei getrennte Module.

Sandra
 
Anrechnung ja oder nein?

Hallo, wegen des 7. Semesters und der Anrechnungen:

Zitat aus der Email von Nils Szuka (FeU Hagen) zu diesem Thema: "Studierende, die bis zum Ende des Sommersemesters 2007 die Module BGB II und III (55103 und 55108) abgeschlossen haben, erhalten auf schriftlichen Antrag beim Prüfungsamt das Modul BGB IV (55113) angerechnet."

Modul IV sollte daher für diejenigen von uns, die BGB II und III schon haben kein Problem sein.
Mit dem zusätzliche WiWi-Modul sieht das sicherlich anders aus. Ich schätze, da ist etwas Arbeit nötig.
Ich selber hoffe auf eine Anrechung, da ich schon einen Dipl.-Kfm. in der Tasche habe. Dann könnte ich quasi "gratis" auf den 210-Punkte LL.B. umsteigen, was ich sofort tun werde, Stichwort Anerkennung des LL.B und ggf. LL.M (FeU) an anderen Unis / Staatsexamen etc.... es weiß ja schließlich keiner, was die Zukunft noch so bringt.


Grüße,
Seelord
 
Nö, laut PO nur eine unterschiedliche Gewichtung ...

Dass die BoL-Prüfung momentan "nur" ein Modul ist, ist die Arbeit ziemlich heftig.

In 8 bis 10 Wochen eine 20 bis 25 (30)-seitige Seminararbeit verfassen, dazu noch einen kompletten Vortrag mit anschließender Diskussion halten, ist eigentlich schon ein komplettes Modul wert (zumindest was den Arbeitsaufwand betrifft).

Das Seminar zählt dann nach wie vor 10 % der BoL-Note, nur dass eben
Seminararbeit und Vortrag unterschiedlich gewichtet werden.

Die BoL-Arbeit ist vom Aufwand wirklich ein komplettes Modul wert. Auch hier bleibt es bei den 30 %.

Ich denke, dass sich die rechtswissenschaftliche Falkultät diese Aufteilung von den Wiwis "abgeschaut" haben. Auch im B.Sc. sind Seminar und Bachelorarbeit zwei getrennte Module.

Sandra


Das meinte ich gar nicht.

Aber man müsste doch eigentlich, wenn man vor der Arbeit wechselt, beide Seminare einzeln belegen und bräcuhte dadurch evtl. auch mehr Zeit (denn sonst hat man ja wieder beides in einem Semeter).

SaM
 
Vielleicht könnte Hr. Szuka kommentieren was es uns nach der alten Prüfungsordnung eingeschriebenen BOL- Studierenden bringen soll umzusteigen. Es sind ja schon Leute fertig mit dem BOL. Denen kann doch jetzt nicht der Zugang verweigert werden. Zumal sie vielleicht den Master schon begonnen haben. Vielleicht muss dann eh jeder einen Zusatzkurs machen, um dann später zum Staatsexamen zugelassen zu werden....
 
Hallo, wegen des 7. Semesters und der Anrechnungen:

Zitat aus der Email von Nils Szuka (FeU Hagen) zu diesem Thema: "Studierende, die bis zum Ende des Sommersemesters 2007 die Module BGB II und III (55103 und 55108) abgeschlossen haben, erhalten auf schriftlichen Antrag beim Prüfungsamt das Modul BGB IV (55113) angerechnet."

Modul IV sollte daher für diejenigen von uns, die BGB II und III schon haben kein Problem sein.
Mit dem zusätzliche WiWi-Modul sieht das sicherlich anders aus. Ich schätze, da ist etwas Arbeit nötig.
Ich selber hoffe auf eine Anrechung, da ich schon einen Dipl.-Kfm. in der Tasche habe. Dann könnte ich quasi "gratis" auf den 210-Punkte LL.B. umsteigen, was ich sofort tun werde, Stichwort Anerkennung des LL.B und ggf. LL.M (FeU) an anderen Unis / Staatsexamen etc.... es weiß ja schließlich keiner, was die Zukunft noch so bringt.


Grüße,
Seelord

Hi Seelord,

ich hab heute schon mit Herrn Dr. Hofmann vom Prüfungsamt Wiwi telefoniert. Das bestandene VD bringt Dir die Anerkennung der "Einführung" - also keine Panik! Alles im "grünen Bereich" für uns "alte Hasen" 😉

Sandra
 
Das meinte ich gar nicht.

Aber man müsste doch eigentlich, wenn man vor der Arbeit wechselt, beide Seminare einzeln belegen und bräcuhte dadurch evtl. auch mehr Zeit (denn sonst hat man ja wieder beides in einem Semeter).

SaM

Wieso zwei Seminare? *erstaunt guck*

Es gibt nur ein Seminar und das ist eben nun ein extra Modul, bei dem Du auch schon nach der alten PO jeweils für die schriftliche und die mündliche Leistung eine Note bekommen hast.

Vor eine Diplomarbeit machst Du ja auch nicht zusätzlich ein Seminar. Das Abschlussmodul ist quasi "nur" noch die Bachelorarbeit. Ich kenne hier Leute die haben in 12 Wochen Teilzeit bei der Gräfin eine geistige Schöpfung von 80 Seiten abgegeben ... (in der PO steht glaube ich etwas von 55 Seiten ... also eigentlich mehr als die große DA bei den Wiwis).
Das ist dann auch ein Modul.

Die Bachelorprüfung wird in der bisherigen Form beibehalten, aber nur geteilt, was quasi bei dem B.Sc. bereits der Fall ist.

Ich denke, dass die einzige Bedingung sein wird, dass Seminar und Bachelorarbeit beim gleichen Prof gemacht wird. Das ist bei den Wiwis eigentlich auch so. Die Lehrstühle lassen die Kandidaten häufig nur dann DA machen, wenn sie zuvor am Lehrstuhl auch das Seminar gemacht haben.
 
Vielleicht könnte Hr. Szuka kommentieren was es uns nach der alten Prüfungsordnung eingeschriebenen BOL- Studierenden bringen soll umzusteigen. Es sind ja schon Leute fertig mit dem BOL. Denen kann doch jetzt nicht der Zugang verweigert werden. Zumal sie vielleicht den Master schon begonnen haben. Vielleicht muss dann eh jeder einen Zusatzkurs machen, um dann später zum Staatsexamen zugelassen zu werden....

Ich denke, dass die jetzigen Masterleute sich wohl ebenfalls BGB IV anerkennen lassen können und eben gegebenenfalls die "Einführung" nachholen müssen, sofern sie ein neues Zeugnis über den siebensemestrigen BoL haben wollen. Da der Wechsel von BoL zum MoL quasi nahtlos funktioniert (man muss beispielsweise nicht bis zur Neueinschreibung im April warten, wenn man im Dezember erst das Ergebnis der Bachelorprüfung bekommt), dürfte hier das PA auch sehr kulant sein.

Wer den Bachelor nur als Zusatzqualifiktion gemacht hat und damit die Uni verlassen hat, dem dürfte es wohl - sofern er bereits nen guten Job hat - egal sein, ob er auf dem Zeugnis sechs oder sieben Semester stehen hat.
 
Aber wenn die Bachelorarbeit geteilt wid, heisst das doch, dass ich diese in zwei verschiedenen Semestern schreiben muss. und das ist ein bedeutender Unterschied für mich, weil das Studium dann ein Semester länger dauert.


SaM
 
Nö, wenn Du in das Curriculum in der Anleitung zur Belegung schauen würdest, könntest Du feststellen, dass eigentlich geplant ist, dass Modul 20 und 21 im 7. Semester stattfinden.

1.Semester:
Propädeutikum, Einführung in die Wirtschaftswissenschaft, BGB I

2.Semester:
BWL I, BGB II, VerfR

3.Semester:
ArbVR, BWLII, BGB III

4.Semester:
VwR, StR, BGB IV

5.Semester:
UR I, BWL III, IPR

6.Semester:
Rhetorik, 1. Wahlmodul, 2. Wahlmodul

7.Semester
3. Wahlmodul, Abschlussseminar, Bachelorarbeit

Ich denke nicht, dass sich hier irgendetwas prüfungsmäßig ändert. Das bestandene Seminar (= 1. Hälfte des Semesters) dürfte wie auch nach der allten PO Voraussetzung für die Bachelorarbeit sein (= 2. Hälfte des Semesters).

Weshalb sollst Du jetzt ein Semester länger brauchen ? *wunder*
 
HAllo Sandra,

das habe ich aufgrund Deiner Aussagen geschlossen (ich war zu faul nachzusehen). Du hattest gesagt, dass Seminar- und Bachelorarbeit zusammen schon heftig sind. Nachdem Du positiv davon sprachst, dass beide getrennt sind, dachte ich auch an einer Semestertrennung.

Wenn man dann doch beide in einem Semester macht, ändert sich so viel aber nicht und der Aufwand ist dann (in Punkto Seminar und Bol-Arbeit) genauso groß.

SaM
 
Anerkennung Prüfungsleistungen WiWi

Hallo Sandra,

habe gestern auch einen positiven Bescheid bekommen. Die beiden Fachkaufmannausbildungen zum geprüften Bilanzbuchhalter und Bilanzbuchhalter international reichten für die Anerkennung des Moduls Grundlagen WiWi aus. BGB IV wurde ebenfalls anerkannt.

In der neuen Prüfungsordnung gibt es nun eine neue Ausgleichsregelung über alle 4 BWL-Pflichtmodule. (BWL 1 - 3 hatte ich sowieso schon)

Demnach reichen 200 Punkte in allen Klausuren, wenn in einer der Punkteanteil mindestens 75 beträgt und in höchstens einer weiteren unter 50, mindestens 25. So sollten für die meisten die bisher BWL 1 - 3 in der Tasche haben und für die evtl. keine Anerkennung in Betracht kommt, 25 Punkte reichen!

Hansa-Fan






Für eine Anerkennung seh ich insofern schwarz, weil Dir eben die kompletten VWL-Teile fehlen. BWL I bis III reicht nach Auskunft des PA Rewi effektiv NICHT aus. Habe heute mit Dr. Hofmann vom PA Wiwi telefoniert. Wer zumindest das Vordiplom in Wiwi hat, bekommt das Fach anerkannt, ansonsten eben nicht.

Frag doch mal einfach im Fach "Einführung in die Wirtschaftswissenschaft" nach. Dort können Dir die Studenten sagen, was sie lernen müssen und was in der Klausur gefordert wird. Scheinen jedoch nicht allzu viele Leute durchgefallen zu sein.
 
Dr Franke Ghostwriter
Glaube ich nicht. Dürfte alleine von Deiner Belegung abhängen. Entweder Du schreibst dieses Semester BGB II & III (soweit das noch nicht der Fall ist), dann kannst Du Dir wahrscheinlich BGB IV anerkennen lassen. Dann müsstest Du noch das Einführungs-modul in die Wirtschaftswissenschaften hinterherschieben ...

Machst Du das nicht, blebit für Dich alles beim Alten, weil Du eben schon vor WS 2007/2008 eingeschrieben warst.

Du siehst also, bei Dir ist der Prüfungsordnungswechsel eben mit etwas Aufwand verbunden. Da ich nix extra machen musste, wäre ich blöd gewesen, mir vom PA nicht ein Semester "schenken" zu lassen.

Sandra
 
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