ich hoffe, mir kann hierzu jemand weiterhelfen.
Mir ist nicht klar, wann ich welchen Abschreibungssatz für Gebäude anwenden muss.
§7 Abs. 4 unterscheidet ja einmal Wirtschaftsgebäude (Nr. 1) und andere Gebäude (Nr. 2). Kann es sich bei den "anderen Gebäuden" nicht auch um wirtschaftlich genutzte Gebäude handeln? So dass sich Nr. 1 und Nr.2 nur nach dem Jahr der Fertigstellung unterscheiden?
Wann greift denn §7 Abs. 5? Mir ist nicht klar, warum in der EA 3 2011 (die EA, die für diesen Kurs nicht relevant war) nicht Abs. 5, sondern Abs. 4 greift? Es handelte sich ja um ein Gebäude die im Inland liegen und das war da der Fall.
Mir ist nicht klar, wann ich welchen Abschreibungssatz für Gebäude anwenden muss.
§7 Abs. 4 unterscheidet ja einmal Wirtschaftsgebäude (Nr. 1) und andere Gebäude (Nr. 2). Kann es sich bei den "anderen Gebäuden" nicht auch um wirtschaftlich genutzte Gebäude handeln? So dass sich Nr. 1 und Nr.2 nur nach dem Jahr der Fertigstellung unterscheiden?
Wann greift denn §7 Abs. 5? Mir ist nicht klar, warum in der EA 3 2011 (die EA, die für diesen Kurs nicht relevant war) nicht Abs. 5, sondern Abs. 4 greift? Es handelte sich ja um ein Gebäude die im Inland liegen und das war da der Fall.