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612 Kurseinheit 1 Aufgabe 8

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612 KE 1 Aufgabe 8

Hallo,

wer weiß Rat?

In der Musterlösung zu dieser Aufgabe heißt es:

"Die monatlichen Rentenzahlungen............ gem der Tabelle § 22 EStG aufzuteilen."

"Er beträgt bei einem Alter von 60 Jahren zu Rentenbeginn 32%."

Genau müsste es zu § 22 EStG heißen: § 22 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG.

Aus dieser Tabelle liegt der Ertragsanteil aber bei 22%.

Wer kann helfen?

Gruß
Denise
 
Ist mir auch schon aufgefallen. 32 % war der Prozentsatz in der bis zum 31.12.2004 gültigen Tabelle. Die jetzige Tabelle im ESrG gilt seit 2005. Der Kurs wurde hier scheinbar nicht upgedatet.
 
Karl,

so sehe ich das auch. Für den Lehrstuhl ist es aber auch schwierig, die Unterlagen auf den neuesten Stand zu halten, da sich ja ständig die Gesetzeslage ändert.

Gruß
Denise
 
Dr Franke Ghostwriter
hier die Antwort vom Lehrstuhl:

Sehr geehrter Frau Hamacher,

ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 3.9.09.

Der in der Musterlösung angegebene Satz basiert in der Tat noch auf alter Rechtslage. Ihre Ausführungen sind korrekt. Der Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG beträgt 22%.

Ich danke Ihnen für Ihren Hinweis.

Mit freundlichen Grüßen
Guido Patek
 
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