• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

611 neue Unterlagen

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dieses Semester werde ich das gesamte Modul 31681 wiederholen, da ich im letzten Semester die Klausur nicht geschrieben habe. Heute habe ich beim Versand in der Uni angefragt, ob es neue Unterlagen gäbe. Zu Kurs 611 gibt es diese tatsächlich. Gibt es eine andere Möglichkeit an die neuen Unterlagen zu kommen, als den Kurs anstatt als Wiederholer einfach so noch einmal zu belegen (und damit zahlen zu müssen)? Könntet ihr Eure Erfahrungen und Empfehlungen bitte posten? :confused
 
Von Schneeloch wird in 2010 ein neuer Band 2 generiert, nur wann er erscheint ist unklar. Eine Alternative wäre, in einem StZ die alten KE mit den neuen zu vergleichen und die Änderungen zu notieren/kopieren. Im wesentlichen haben sich die Formeln geändert. Es sind ja nur 2 KE. Allerdings haben sich nach meiner Kenntnis auch die Kurse 610, 612 und 690 geändert. Das wäre dann schon etwas mehr.
 
Oh, ich habe genau das gleiche Problem.
Bin erst seit einem Semester an der Fernuni und dachte dummerweise, dass eine Belegung als "Wiederholer" ausreicht.

Wie geht man denn normalerweise vor, wenn man eine Klausur nicht bestanden hat? Hätte ich den Kurs neu belegen müssen?

Hoffentlich lässt sich da noch was machen...
 
Oh, ich habe genau das gleiche Problem.
Bin erst seit einem Semester an der Fernuni und dachte dummerweise, dass eine Belegung als "Wiederholer" ausreicht.

Wie geht man denn normalerweise vor, wenn man eine Klausur nicht bestanden hat? Hätte ich den Kurs neu belegen müssen?

Hoffentlich lässt sich da noch was machen...
Ich bin nicht sicher, wie man eigentlich vorgeht. Der Kursbetreuer meinte, man müsse den Kurs (nicht das Modul, aber den Kurs) ganz neu belegen. Ich habe mich gefragt, ob das Auswirkungen auf die EAs hat. Letztendlich werde ich versuchen mir die entscheidenden Stellen in den Unterlagen für den Kurs 611 zu kopieren. 40 Euro für 200 Seiten finde ich ein bisschen viel.
 
Dr Franke Ghostwriter
Formal müsste der Kurs auch gar nicht neu belegt werden, wenn die für eine Klausurberechtigung erforderliche Zahl von EA bereits bestanden ist. Problematisch ist nur, wenn sich Kursinhalte wesentlich geändert haben (z. neues Steuerrecht, neue Formeln). Hier sollte man die KE vergleichen und sich die wesentlichen Änderungen kopieren. Prinzipiell ist ein (komplettes) Kopieren wegen Urheberrechtsschutz aber nicht möglich. Bei einer Belegung als Wiederholer bekommt man die neuesten EA, die aber nicht nochmals bearbeitet werden müssen.
 
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