Hab jetzt auch noch mal nach gelesen, ja stimmt.. wenn die belehrung nach vertragsschluß statt findet hat der verbraucher 1 monat lang widerrufsrecht..
aber, was wir ja bereits vermutet hatten, wenn der verbraucher gar nicht belehrt wird, erlischt auch das widerrufsrecht niemals "abweichend von satz 1 erlischt das widerrufsrecht nicht, wenn der verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein widerrufsrecht belehr worden ist,..."