• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

§355 Widerruf

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Ich hab mit dem 355 meine Probleme

Es handelt sich um die Fristen, bis zu denen ein Widerruf möglich ist:

wie lange ist die Frist für den WIderruf nach §355 BGB bei:

1. Fehlen der Widerrufsbelehrung
2. Wie lange bei Belehrung nach Vertragsabschluss?
 
Ich meine irgendwo gelesen zu haben dass im 1. fall die frist für den widerruf quasi unendlich lange ist...
(kann sich aber auch nru auf das haustürengeschäft im sinne 312 beziehen, ich glaube aber nicht)
2. bei belehrung 2 wochen...
 
Ich denke auch, das die Frist beim Fehlen der Widerrufsbelehrung nicht nur bei Haustürgeschäften solange gilt, bis die die Belehrung nachgeholt wird. Falls dies nie geschieht, gilt das Widerspruchsrecht ewig...
 
2 wochen denk ich mal..

ich denke dass es kein problem ist die belehrung nach vertragsschluss erst zu machen, ab dann zählt dann die 2 wochen frist..

ich meine das so gelesen zu haben... (hoffe es hilft dir wenigstens ein bisschen)
 
Hab jetzt auch noch mal nach gelesen, ja stimmt.. wenn die belehrung nach vertragsschluß statt findet hat der verbraucher 1 monat lang widerrufsrecht..

aber, was wir ja bereits vermutet hatten, wenn der verbraucher gar nicht belehrt wird, erlischt auch das widerrufsrecht niemals "abweichend von satz 1 erlischt das widerrufsrecht nicht, wenn der verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein widerrufsrecht belehr worden ist,..."
 
Stimmt :O)

Da muss man aber auch aufpassen. Da gab´s mal ne Frage wo man

wenn Belehrung nach Vertragsabschluss erfolgt, dann 4 Wochen

ankreuzen konnte.

Das ist ja falsch, denn 4 Wochen ist kein Monat!!!!!!!!!!!!!
 
Dr Franke Ghostwriter
Auf genau sowas werde ich reinfallen, ich weiß es jetzt schon 😉.. so blöde kleinigkeiten die man in der nervosität übersieht... aber vielen lieben dank schon mal für den hinweis. wenigstens dass mach ich dann schon mal wahrscheinlich nicht falsch *g*
 
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