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Also ich habe bei der Aufgabe 1 ein bisschen was anderes:
• Stellen Rechnungsabgrenzungsposten bei einer rechtlichen Vermögensdefinition „Fremdkörper“ in der Bilanz dar? NEIN
Quelle:S.59
"Bei dieser wirtschaftlichen Definition des Vermögensbegriffs
stellen Rechnungsabgrenzungsposten (bspw. vorausbezahlte Mieten
oder Zinsaufwendungen) keine Fremdkörper in der Bilanz dar, sondern bilanzierungsfähige
Positionen"
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."