In den Jahresabschluss-Bewertungs-Aufgaben steht meistens in der Einleitung der Satz:
"Dabei soll die degressive Abschreibung aufgrund steuerlich zu beachtender Vorschriften nicht mehr als das Zweifache des bei der linear-gleichbleibenden Abschreibung in Betracht kommenden %-Satzes und auf keinen Fall mehr als 20% der AK oder HK bzw. des letzten Buchwertes betragen."
Heisst das: Bei niedrigem Gewinnausweis degressiv 20% bzw. 2mal linearer Satz und dann den höheren Abschreibungssatz verwenden? - Oder heisst das, der niedrigere Wert dieser beiden ist die Obergrenze für den Abschreibungssatz des niedrigeren Gewinnausweises?
Gilt irgendwas davon schon wieder nur bei bestimmten Sachen (nur Sachanlagevermögens/Umlaufvermögen/Immobilien), oder gibt es da Sonderregeln? Es scheint ja für so ziemlich alles Ausnahmen und Sonderregeln zu geben... :hmmm
"Dabei soll die degressive Abschreibung aufgrund steuerlich zu beachtender Vorschriften nicht mehr als das Zweifache des bei der linear-gleichbleibenden Abschreibung in Betracht kommenden %-Satzes und auf keinen Fall mehr als 20% der AK oder HK bzw. des letzten Buchwertes betragen."
Heisst das: Bei niedrigem Gewinnausweis degressiv 20% bzw. 2mal linearer Satz und dann den höheren Abschreibungssatz verwenden? - Oder heisst das, der niedrigere Wert dieser beiden ist die Obergrenze für den Abschreibungssatz des niedrigeren Gewinnausweises?
Gilt irgendwas davon schon wieder nur bei bestimmten Sachen (nur Sachanlagevermögens/Umlaufvermögen/Immobilien), oder gibt es da Sonderregeln? Es scheint ja für so ziemlich alles Ausnahmen und Sonderregeln zu geben... :hmmm