1. Fall
Ein Käufer (K) kauft beim Verkäufer (V) einen gebrauchten PKW. V verschweigt dem K einen Unfallschaden am PKW. K erfährt von einem Freund Tage später das V mit dem PKW einen schweren Autounfall hatte. Kann V Zahlung von K verlangen?
V kann keine Zahlung von K verlangen, da K keine Kenntnis vom Mangel hatte. V hat den Mangel arglistig verschwiegen.
BGB § 442 (1) Kenntnis des Käufers
Aber was ist mit dem § 437 Rechte des Käufers bei Mangel?
Der Käufer könnte doch auch von diesem Paragraphen gebrauch machen.
2. Fall
E bringt J eine Brosche zum reparieren. Als J die Brosche repariert hat beauftragt er seinen Azubi (A) dem E die Brosche zurückzubringen. A verkauft die Brosche dem ahnungslosen Z. Z verkauft ein paar Monate später die Brosche an K. Kann E Ansprüche gegen K geltend machen? Wie viele Jahre besteht der Anspruch?
Ich würde sagen, dass E gegen K den Anspruch geltend machen kann. K wiederum müsste einen Anspruch geltend machen. Und Z müsste sich an den Azubi wenden.
Ich habe leider keinen Paragraphen dazu gefunden.
Ich würde mich freuen, wenn ihr euch zu diesen Fällen äußern würdet.
Ein Käufer (K) kauft beim Verkäufer (V) einen gebrauchten PKW. V verschweigt dem K einen Unfallschaden am PKW. K erfährt von einem Freund Tage später das V mit dem PKW einen schweren Autounfall hatte. Kann V Zahlung von K verlangen?
V kann keine Zahlung von K verlangen, da K keine Kenntnis vom Mangel hatte. V hat den Mangel arglistig verschwiegen.
BGB § 442 (1) Kenntnis des Käufers
Aber was ist mit dem § 437 Rechte des Käufers bei Mangel?
Der Käufer könnte doch auch von diesem Paragraphen gebrauch machen.
2. Fall
E bringt J eine Brosche zum reparieren. Als J die Brosche repariert hat beauftragt er seinen Azubi (A) dem E die Brosche zurückzubringen. A verkauft die Brosche dem ahnungslosen Z. Z verkauft ein paar Monate später die Brosche an K. Kann E Ansprüche gegen K geltend machen? Wie viele Jahre besteht der Anspruch?
Ich würde sagen, dass E gegen K den Anspruch geltend machen kann. K wiederum müsste einen Anspruch geltend machen. Und Z müsste sich an den Azubi wenden.
Ich habe leider keinen Paragraphen dazu gefunden.
Ich würde mich freuen, wenn ihr euch zu diesen Fällen äußern würdet.