03/2002: Vorgezogene Anlagenwartung
In der Klausur "03/2002" ist folgender Buchungsfall angeführt, der bereits mehrfach zu Diskussionen angeregt hat:
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Angabe: Die eigentlich routinemäßig im Februar nächsten Jahres fällige Anlagenwartung musste diesmal auf den Dezember vorgezogen werden. Die Rechnung geht dafür ein : DM 3.000 + 10% Mwst.
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Lösung:
158/160 3.000,--
155/160 300,--
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Was hat das Konto "Sonstige Forderungen" da verloren?
Antwort: Die Leistung ist geschehen und der Beleg dafür eingegangen.
Die Anlagenwartung ist aber wirtschaftlich dem nächsten Jahr zuzuordnen, muss daher in diesem Jahr erfolgsneutral (= nicht als Aufwand) verbucht werden. Als Gegenkonto zur Verbindlichkeit wird daher das Konto "Sonstige Forderungen" eingesetzt, das heißt "die Bilanz selber stellt eine Forderung an die Bilanz des nächsten Jahres". Der Begriff Forderung ist daher in diesem Fall nicht als Forderung an einen Dritten zu verstehen.
Rosa Maria
In der Klausur "03/2002" ist folgender Buchungsfall angeführt, der bereits mehrfach zu Diskussionen angeregt hat:
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Angabe: Die eigentlich routinemäßig im Februar nächsten Jahres fällige Anlagenwartung musste diesmal auf den Dezember vorgezogen werden. Die Rechnung geht dafür ein : DM 3.000 + 10% Mwst.
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Lösung:
158/160 3.000,--
155/160 300,--
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Was hat das Konto "Sonstige Forderungen" da verloren?
Antwort: Die Leistung ist geschehen und der Beleg dafür eingegangen.
Die Anlagenwartung ist aber wirtschaftlich dem nächsten Jahr zuzuordnen, muss daher in diesem Jahr erfolgsneutral (= nicht als Aufwand) verbucht werden. Als Gegenkonto zur Verbindlichkeit wird daher das Konto "Sonstige Forderungen" eingesetzt, das heißt "die Bilanz selber stellt eine Forderung an die Bilanz des nächsten Jahres". Der Begriff Forderung ist daher in diesem Fall nicht als Forderung an einen Dritten zu verstehen.
Rosa Maria