Jahresabschluss, geringwertige Wirtschaftsgüter
Hallo,
ich habe folgendes Problem. In den Skripten zum Jahresabschluss und Bilanz wird bei den Bewertungskriterien der geringwertigen Wirtschaftsgüter das alte Recht angewandt, dass GWG bis zu einem Nettoanschaffungswert im Jahr voll abgeschrieben werden. Seit 2008 gilt aber ein neues Recht. Welches ist denn für die Klausuren relevant und warum wurde die Rechtslage nicht in die Skripte eingearbeitet. Da lernen doch Studenten, die beruflich nichts mit Steuern zu tun haben eigentlich was falsches oder?
Meine Versuche mit dem entsprechenden Lehrstuhl Kontakt aufzunehmen, sind bisher gescheitert. Gibts jemanden dem das auch aufgefallen ist und der mehr Erfolg hatte als ich?
Hallo,
ich habe folgendes Problem. In den Skripten zum Jahresabschluss und Bilanz wird bei den Bewertungskriterien der geringwertigen Wirtschaftsgüter das alte Recht angewandt, dass GWG bis zu einem Nettoanschaffungswert im Jahr voll abgeschrieben werden. Seit 2008 gilt aber ein neues Recht. Welches ist denn für die Klausuren relevant und warum wurde die Rechtslage nicht in die Skripte eingearbeitet. Da lernen doch Studenten, die beruflich nichts mit Steuern zu tun haben eigentlich was falsches oder?
Meine Versuche mit dem entsprechenden Lehrstuhl Kontakt aufzunehmen, sind bisher gescheitert. Gibts jemanden dem das auch aufgefallen ist und der mehr Erfolg hatte als ich?