Rechtsanwalt mit Masterabschluss?

Dieses Thema im Forum 'Diskussion Master of Laws' wurde von David200011 gestartet, 24 Oktober 2005.

  1. Zur Zeit ist es nur möglich mit dem ersten und zweiten Staatsexamen später als Richter bzw. Rechtsanwalt -also Volljurist- tätig zu werden. Aber zunehmend mehren sich die Stimmen, dass auch ein Masterabschluss eigentlich die Ausübung des REchtsanwaltsberufes möglich machen müsste. EInen interessanten Artikel findet man in der NJW Ausgabe 19/5
    unter http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=147122&docClass=NEWS&from=njw.55
    Vielleicht habt ihr auch interessante Informationen hierzu oder zu dem Stand der Akkreditierung des MAsterstudiengangs an der FernUni
    VIele Grüße,

    David
  2. Vielen Dank an David für den interessanten Artikel. Ich finde den Ansatz, verschiedene Master-Studiengänge je nach Berufswunsch einzuführen wirklich gut, bin aber gespannt, ob die eingestaubten Juristen auf so etwas eingehen.
    Uns hier an der FeU würde das natürlich ganz neue Möglichkeiten eröffnen!
  3. Hallo,

    habe zu der Diskussion etas kleines beizutragen.

    Die UniBremen biete auch einen LL.BA und LL MA an. Dies geschieht in zusammenarbeit mit der Uni Groningen (NL).
    hierbei soll der LL.MA, weil, Aulsandsemester in NL Pflicht sind, über einen kleinen Umweg (EU-Verordnung) zur Zulassung als RA in D führen.
    Näheres: www.hanse-law-school.de

    So long,

    bolmark
  4. Geht ohne Probleme (Nur nicht in Deutschland)

    In anderen Ländern ist der Masterabschluss als Voraussetzung für den Beruf des Rechtsanwaltes die Regel. Siehe z.B. USA, England, Australien... Wenn du aber nicht so weit weg möchtest und schon gar nicht ein anderes Rechtsgebiet in einer anderen Sprache lernen möchtest, dann geh doch einfachin die Schweiz z.B. an die Uni Freiburg (Fribourg) Dort kannst du einen Master im deutschen Recht machen, noch dazu ganz gut Französisch lernen, und danach auch als Rechtsanwalt arbeiten. Aber dann natürlich erstmal nur in der Schweiz.
  5. @ steel: Hast du dort mal nachgefragt, ob die jemanden mit einem deutschen Bachelor nehmen bzw. die Leistungen voll anrechnen? Ich fände die Möglichkeit nämlich sehr interessant. Vielleicht weißt du ja durch Zufall genaueres?
  6. Es soll ja auch bald so was wie einen Diplom Juristen geben. Der hat nur das erste Staatsexamen und kann dann als Anwalt arbeiten. Aber das ist wohl erst noch in arbeit.
  7. Den Diplom-Juristen gibt es schon. Einige Universitäten (z.B. Bonn) vergeben nach dem ersten Staatsexamen auch den Titel Diplom-Jurist. Damit hat man dann wenigstens einen "richtigen" Abschluss, wenn man das zweite Examen nicht mcht.

    Aber:

    Auf gar keinen Fall kann man als Diplom-Jurist Anwalt werden. Man ist immer so eine Art Paralegal.
  8. Hi,

    um zur Ausgangsfrage dieses Threads zurückzukehren, folgende Info von meiner Webseite Jurafernstudium:

    Und dort habe ich dazu auch gleich meinen Senf in Gestalt eines Kurzkommentars abgegeben:
    Ich denke, damit ist leider für diese Legislaturperiode die Frage für deutsche LL.M.-Abschlüsse negativ entschieden. Soviel zur Reformfähigkeit dieser Koalition bezüglich des Jurastudiums.

    Viele Grüße
    Dieter
  9. Zulassung zu Staatsexamen

    Kennt sich jemand mit formalen Zulassungsvoraussetzungen zum Staatsexamen aus ? Kann sich ein BoL-Master nicht einfach anmelden und das Examen ablegen, ggf. mit etwas Zusatzbüffeln des Stoffes, der in seinem Curriculum nicht vorkam, zur Not durch Teilnahme an einem Repetitorium ?
  10. Hallo,

    ich habe gehört, dass es z.B. in Hamburg wohl möglich ist. Dort bekommt man mit dem Master seine Zulassung zum 1. Staatsexamen.
    Wie es woanders ist weiß ich nicht genau. Aber ich denke schon, dass mit ein paar Zusatzsemestern an der Präsenzuni ein Staatsexamen mit dem Master möglich ist.

    Ich hoffe auch noch, es so machen zu können!!

    LG
    Heike :)
  11. Hallo Zusammen,

    ich denke, da hilft darzeit nur Nachfragen beim jeweiligen Prüfungsamt und ein Blick in die jeweilige Prüfungsordnung und Prüfungsverfahrensordnung.

    Hauptunterschied zwischen dem angestrebten LL.M.-Studienabschluss der FernUni und dem 1. und 2. Staatsexamen dürfte nach meiner Einschätzung das gestreckte Prüfungsverfahren bzw. die Blockprüfung sein.

    Zu dem Thema gab es auch vor kurzem einen Artikel in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht. Habe ich aber nur überflogen.

    Da derzeit in Deutschland die Tendenz zu bestehen scheint, an dem sog. Einheitsjuristen festzuhalten, dürfte es kurz- und mittelfristig eher schlecht für eine Zulassung von deutschen LL.M.-Abschlüssen für den Rechtsanwaltberuf bzw. das Richteramt, die Staatsanwaltschaft etc aussehen.

    Bin an weiteren Infos diesbezüglich aber auch jederzeit interessiert.

    Viele Grüße
    Dieter
  12. Hallo Allerseits,´

    die gleiche Thematik / Problematik wird auch in einem Forum bei www.recht.de diskutiert. Wird im Verlauf etwas polemisch, aber es sind ein paar ganz interessante Dinge dabei. Hier der link <http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=39134&postdays=0&postorder=asc&start=30>. U.A. auch, daß wohl die Ruhruni Bochum ihren LLB darauf ausrichtet, auch die Vorraussetzungen der Ersten Juristischen Staatsprüfung zu entsprechen. Und ansonsten, wie Dieter schon gesagt hat, muß man das bei den JPAs klären.

    Persönlich finde ich die Entscheidung der Großen Koalition bzgl der Master-RAs ziemlich für den Quark :mad: . Aber, es ist ja noch nicht aller Tag Abend :rolleyes:

    In diesem Sinne, Euch einen schönen selbigen,

    Mariechen
  13. ... und noch ein kleiner Nachschlag, der uns aber wahrscheinlich nicht so wohlig schmecken wird... Ist ein Artikel in der NJW.
    http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=E7735121457F44E782C0A33E10439453&docid=161564&docClass=NEWS&from=njw.55

    Liebe Grüße,
    (Funken :) -)Mariechen
  14. gut so

    Danke Funkenmariechen :) für die sehr interesanten Links !

    Diese - wohl zutreffende - Ansicht ermutigt doch: Wer die erforderlichen Kenntnisse im deutschen Recht hat - und weshalb studieren wir überhaupt sonst hier, als um solche zu erwerben - kann nach dieser Ansicht zum ersten Staatsexamen zugelassen werden, wenn er solche Pläne denn verfolgt. Anschließend kann er irgendwann auch zum zweiten Staatsexamen gelangen. Wenn sogar das Studium an ausländischen Unis zumindest zur Zulassung führen kann, dann sollte das mit einem Fernuni-Master (+ Eigenstudium der dort ausgesparten Rechtsthemen) erst recht möglich sein. Der Staat setzt fest, welche Kenntnisse er bei seinen Juristen voraussetzt und prüft diese dann auch selbst. Das ist nur legitim und auch sinnvoll. Die Examenskandidaten mit nichtdeutschen Rechtskenntnissen, von denen berichtet wird, sie hätten das zweite Staatsexamen nicht oder in Einzelfällen nur mäßig bestanden, sind ja nicht mit Kandidaten vergleichbar, die auf alternativem Weg - Bachelor / Masterstudiengang - eben sich mit deutschem Recht im Studium beschäftigt haben.

    Abgesehen von abweichenden Curriculi kann ich mir keinen Unterschied denken, wie ich das deutsche Recht mir anders aneignen würde, wenn ich nun nicht an der Fernuni, sondern in einem klassischen Studiengang eingeschrieben wäre - mal abgesehen vom relaen Kontakt zu KommilitonInnen. Wir befassen uns mit der gleichen Materie, wir haben Professoren, die ebenso ausgebildet, kompetent und gut sind, wie die Professoren an den etablierten Universitäten und wir lernen zumeist sogar aus den selben Büchern, lesen die selben Fachartikel und Gerichtsentscheidungen - wo ist der Unterschied ? Selbstverständlich nur in der Person des Studenten. Und hier genießen Fernunistudenten den Ruf, zielstrebiger und fleißiger zu sein als der durchschnittliche Präsenzunistudiosus :) .

    Vamos !
  15. Hallo in die Runde,

    nicht nur, daß ich glaube, daß sich unsere Ausbildung nicht hinter der "normaler" Jura-Studenten verstecken muß. Spätestens durch den europäischen Vergleich wird eine Öffnung für deutsche LLMs zum Anwaltsberuf hin möglich und nötig sein, denn wenn ein niederländischer LLM (oder sonst wie gearteter juristischer Master) sich in Deutschland als Anwalt niederlassen kann, darf dies dem Deutschen LLM über kurz oder lang nicht verwehrt werden...

    Und wenn ich diesen geistigen Dünnpfiff:eek: schon höre, wie unerreichbar gut und wertvoll die Ausbildung zum Staatsexamen an Präsenz-Unis ist wird mir ganz schwummerig. Warum, Frage ich mich da :confused: , besuchen 90% der Studenten dann ein Repetitorium, um sich überhaupt fürs Staatsexamen gewappnet zu fühlen. Und warum haben so viele von denen bis dato keinen blassen Schimmer, was da juristisch überhaupt passiert:confused: :confused: :confused: , denn die Scheine und Seminare bekommt man schon irgendwie hin... *Motz Motz*

    Nichtsdestotrotz muß auf die Beibehaltung bzw. Einhaltung der Qualität bei LLB- und LLM-Studiengängen geachtet werden, wie, m.E., bei allen anderen Studiengängen, die Rahmen von Bologna umgstellt werden. Damit später nicht einige wenige Unis (dann sogenannte Elite-Unis) das bieten, was heute eigentlich an jeder Uni selbstverständlich ist...

    Die Hoffnung stirbt zuletzt;)

    Liebe Grüße
    von
    Mariechen - Tanz! -
  16. Hallo,
    habe jetzt auch in den letzten Tagen mehrere Berichte über die Abschaffung des BoL bzw. MoL gelesen und bin deswegen sehr beunruhigt. Ich habe zwar vor ins Ausland zu gehen, aber wäre es nicht irgendwie ungünstig, wenn die Große Koalition den BoL wirklich wieder abschaffen will. Es haben sich ja nicht nur die Juristen gemeldet, sondern auch Wiwis und Ingenieure. Nachher studieren wir beruflich gesehen "umsonst".
    Andrea
  17. Hallo Fettbombe (nomen ist omen? :rolleyes: ),

    dem Koalitionsvertrag ist zu entnehmen, dass die Koalitionspartner lediglich die Abschlüsse LL.B. und LL.M. nicht als Standardstudiengang für die Juristenausbildung einführen wollen. Sie wollen beim Einheitsjuristen mit zwei Staatsexamen bleiben. D.h. Absolventen eines deutschen LL.B.- oder LL.M.-Abschlusses werden auf absehbare Zeit aufgrund dieses Abschlusses weder die Rechtsberatung und -vertretung als oder wie ein Rechtsanwalt in D wahrnehmen können, noch werden sie dadurch die Befähigung zum Richteramt erlangen.

    Bezüglich anderer Studiengänge/Fachrichtungen wie z.B. Ingenieurwissenschaften etc enthält meines Wissens der Koalitionsvertrag keine entsprechenden Aussagen und ist mir auch nichts dergleichen bekannt. Die Umstellung der Diplomstudiengänge auf Bachelor- und Masterabschlüsse ist also nicht in Frage gestellt. Zurückhaltung bzw. Ablehnung bei den verantwortlichen Politikern gibt es m.W. nur bei Studiengängen mit Staatsprüfungen wie Rechtswissenschaft, Medizin, Apotheker und Lehrer.

    "Umsonst" wird hier also nicht studiert werden, höchstens vergeblich, weil der Zugang zum entsprechenden Arbeitsmarkt nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist.

    Einen Kurzkommentar zur entsprechenden Passage im Koalitionsvertrag kannst Du auch auf meiner Webseite http://www.jurafernstudium.de finden.

    Ich hoffe damit etwas zur Versachlichung beigetragen zu haben.

    Viele Grüße
    Dieter
  18. Was mich am Allermeisten interessiert ist, ob und wenn ja, inwieweit ein LL.B bzw. LL.M-Abschluss anerkannt wird, wenn man die beiden StEx doch ablegen möchte. Kann mir nicht vorstellen, dass ein LL.B/ LL.M dann neben dem Erstsemester Platz nehmen müsste...
    Also wenn jemand noch Info darüber hat, immer raus damit :)
  19. @ absinth:

    habe mich mit dem thema einstufung auch schon beschäftigt. die einzige vernünftige aussage hierzu habe ich von der uni greifswald erhalten, diese bietet Bachelor-/ Master-Studiengänge sowie den klassischen StEx-Studiengang in Jura an.

    Nach erfolgreichem LL.B.-Abschluß wirdman dort ins 7. semester eingestuft - also quasi keine Verluste.

    Dies zeigt, dass in greifswald unser studiengang dem staatsexamen inkeinster weise hinterher hinkt.

    vielleicht hat jemand noch weitere infos von anderen unis.

    grüße
    ralph
  20. Hi absinth (Nomen est omen? :D ) und ralph,

    wenn man unbedingt das 1. und 2. juristische Staatsexamen für den Einheitsjuristen machen möchte, kann man selbstverständlich durch ein LL.B.- oder LL.M.-Studium mit Abschluss sich einige Leistungsnachweise anerkennen lassen. Wieviele und welche man anerkannt bekommt, wäre mit dem jeweiligen Prüfungsamt zu klären.

    Um was man aber nach derzeitiger Rechtslage definitiv nicht herumkommt, ist dann die Blockprüfung für die beiden Staatsexamen und die Referendarzeit. Dessen sollte man sich bewusst sein.

    Über Infos z.B. durch Nachfragen bei Prüfungsämtern bin ich, aber bestimmt auch andere BoL-Studenten hier jederzeit interessiert. Wer also entsprechende Anfragen gestartet und beantwortet bekommen hat, möge das bitte hier posten. Vielen Dank dafür im voraus.

    Herzliche Grüße
    Dieter
  21. Bol und Staatsexamen

    Also ich kann mich dem hier gesagten nur voll und ganz anschließen.

    Viele Grüsse,
    Bernd
  22. Hallo an alle,

    ich hatte eine Anfrage bei der Uni Osnabrück laufen, da diese - genau wie Greifswald - ebenfalls einen Bachelor-Studiengang anbietet.
    Dort habe ich die Info erhalten, dass ich mit bestandenem Bachelorabschluss ins dritte Semester eingestuft werden könnte (nur zum WS). Inwieweit da die Diskrepanz zu Greifswald entsteht, kann ich aber auch nicht sagen....von denen hatte ich nur die Info, dass eine Einstufung gar kein Problem ist, wahrscheinlich sechstes oder siebtes Semester.

    Die Dame in Osnabrück hat mir aber erklärt, dass es (wegen Freischuss, Eingewöhnung, etc.) aber von Vorteil ist, in ein niedrigers Semester sich einstufen zu lassen und sich dann eventuell doch noch den einen oder anderen Schein anerkennen zu lassen.

    Viele Grüße
    Cassandra
  23. 3. Semester? Unglaublich. Aber da kann man wohl nichts machen.
    Grüsse,
    Bernd
  24. Hallo Daniel,

    Cassandra hat ja die Begründung der Dame von der Uni mitgeteilt:
    Das ist halt mal der Preis der Hochschulkompetenz der Bundesländer und der Selbstverwaltung der Hochschulen. Deswegen muss man beim Prüfungsamt der Hochschule, zu der man wechseln möchte, wegen der Anerkennung von Prüfungsleistungen nachfragen. Nicht schön, aber nicht zu ändern.

    Zu Deiner vorher geäußerten Auffassung:
    möchte ich Dir widersprechen. Für die Studiengänge die mit Staatsexamen abschließen (Jura, Medizin, Pharmazie, Lehrer), muss Deutschland nicht den Bachelor und Master einführen. Vielmehr ist es lediglich wünschenswert, dass auch in diesen Studiengängen diese Abschlüsse eingeführt werden. In einigen Bundesländern soll dies für Lehrer auch schon erfolgt sein. Aufgrund des Richtergesetzes und Rechtsberatungsgesetzes dürfen aber grundsätzlich nur Personen, die das zweite juristische Staatsexamen abgelegt haben, Richter und Anwalt werden. Hier besteht weiterhin die Vorstellung vom Einheitsjuristen. Vor diesem Hintergrund reicht ein deutscher LL.B.- oder LL.M.-Abschluss halt dafür nicht aus. Ich halte es für wünschenswert und sinnvoll, dass sich das ändert. Aufgrund der Regelung im Koalitionsvertrag ist damit aber kurz- und mittelfristig nicht zu rechnen.

    Soviel aus meiner Sicht zu den Fakten.

    Viele Grüße
    Dieter
  25. Hallo Dieter,
    Schauen wir mal, wie das in ein paar Jährchen aussieht, wenn ich in Hagen abschliesse

    Viele Grüsse
    Bernd
  26. Oder man kann es auch sein lassen und im Ausland seinen LLM machen. Aber dann macht der BOL wohl eher Sinn, wenn man ihn als ein Zweitstudium absolviert.

    Grüsse,
    Bernd
  27. Hey Dieter!
    Ich wollte Dir ünrigens nochmal für Deine sehr informative Website danken! Hat mir schon einige Fragen beantwortet

    Bernd
  28. dummes gerede. die ausbildung an der fu ist ein witz dagegen.
  29. Hallo Daniel,

    freue mich sehr über Deine positive Rückmeldung zu meiner Website und, dass sie Dir einige Fragen beantworten konnte.

    Wenn ich das richtig mit Deiner Freundin verstanden habe, bekommt sie ihren ausländischen LL.B. für ein LL.M.-(Aufbau-)Studium in Deutschland anerkannt. Das freut mich für Deine Freundin. Mit dem LL.M.-Abschluss hat sie dann aber dasselbe Problem wie die künftigen Hagener LL.M.-Absolventen: Damit kann sie nicht Richter oder Anwalt werden.

    Wenn man unterstellt, dass die Koalition eine Legislaturperiode (durch)hält (= 4 Jahre!), dann dürfen Deine Freundin und Du, wenn Ihr Eure Studien in der Regelstudienzeit absolviert, leider noch dieselben unschönen Rahmenbedingungen vorfinden, die derzeit herrschen. Gleichwohl lautet mein Tipp nicht deshalb beim Studium zu trödeln, sondern sich vielleicht auf etwas zu spezialisieren, bei dem man nicht auf die Staatsexamen angewiesen ist, oder halt dann das erste Staatsexamen an einer Präsenzuni zu machen und dann das Referendariat mit zweitem Staatsexamen.

    Ich wünsche Euch viel Erfolg und Spaß beim Studium.

    Herzliche Grüße
    Dieter
  30. Ihr seid keine rechtsanwaelte und ihr werdet nie rechtsanwaelte. zum kotzen wie so ein haufen saecke mit stock im arsch versucht durch die hintertür rechtsanwalt zu werden, weil sie zu feige sind den beruf aufzugeben und richtig zu studieren. jaemmerliche gestalten.
  31. Ihr seid keine anwaelte und werdet nie welche. wer wurde denn sowas engagieren. lol
  32. Bitte antwortet nicht auf solche Beiträge, das führt nur zur Verstopfung des Forums ...
  33. Also ins 3. Semester gestuft zu werden fände ich ehrlich gesagt ziemlich übel. Da klingt das mit dem 7. Semester wesentlich besser *g*
    Mich würde mal die Situation in NRW interessieren. Weil die FernUni ja auch in NRW ist....

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