Hallo miteinander,eine Frage zu den Einsendeaufgaben.Muss ich diese zwingend zu den fest gegebenen Terminen einsenden?Wie ist es z.b. wenn ich die Klausur zu Wirtschaftsmathe erst nächstes Jahr im März schreiben möchte.Muss ich dann meine mir zugesandten Einsendearbeiten ebenfalls zum jetzt gegebenen Zeitpunkt bearbeitet haben, oder gibt’s fürs neue jahr dann neue termine?Vielen Dank im Voraus!GrüßeAlex
Neues Semester - neue Termin. Aber "was Du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen" Die Zulassung zur Klausur bleibt Dir ja erhalten.
Danke für die Eliza für die schnelle Antwort. Bekomme ich für nächstes Semester dann neue Einsendearbeiten oder wie ist das?
Einsendearbeiten gibt es jedes Semester, musst halt das Fach belegen. Du musst das Quorum (Meist: 50% - steht im Info-Heft) allerdings in einem Semester erfüllen, also nicht 25% im Sommersemester, 25% im Wintersemester oder so. Hast du die Zulassung einmal erlangt, gilt die noch (meines Wissens - bitte ggf. prüfen) sieben Semester lang.
Du kannst das Modul als Wiederholer belegen. Dann bekommst Du nur die EA zugeschickt. Für "normale" Studierende ist das kostenlos, Akademiestudierende zahlen 10,- Euro pro (ich glaube) SWS. Aber ich schließe mich Eliza an, und empfehle Dir, die EAs schon dieses Semester zu machen. (Kannst dann trotzdem für das nächste Semester das Wiederholer-Kennzeichen setzen). Die Zulassung bleibt immer gültig. Das mit den sieben Semestern betrifft das Setzen des Wiederholerkennzeichens. Ab dem 8. muss man wieder kostenpflichtig belegen um an die EAs zu kommen.
Da nach dem gegebenen Einsendetermin eine Musterlösung verschickt wird, ist eine Einsendung danach nicht mehr gültig. Wäre ja auch zu schön. Es ist immer gut, noch eine Klausurzulassung in petto zu haben, falls man es einmal nicht schafft und kein Semester verpassen will. Gruß, Angela
@chw Hm... ich bin zwar nicht mehr so neu hier... aber dass man 50% der EAs IN EINEM SEMESTER bestehen muss, um die Klausurzulassung zu erlangen, wusste ich ehrlich gesagt nicht... Ist das wirklich so? Und wenn ja: kann ich eine EA, die ich in einem vorhergehenden Semester bereits bestanden habe, dann nochmal einschicken (natürlich dann die des aktuellen Semesters), um auf die 50% zu kommen? Vielen Dank für Infos! Ina
hallo, http://www.fernuni-hagen.de/FBWIWI/download/info1.pdf Bestandene Einsen-dearbeiten können auch bei geänderten Kursinhalten über mehr als ein Semester und auch über mehr als ein Studienjahr kumuliert (gesammelt) werden, sie müssen aber aus unterschiedlichen Kurseinhei-ten/Stoff-gebieten stammen. [S. 8] viele grüße. albi
Vielen Dank euch allen fü die Antworten.Wenn ich z.B. die EA's dieses Semester nicht schreibe, beleg ich für nächstes Semester Mathe als Wiederholer und erhalte dann die neuen EA's.Wenn ich jetzt die EA's dieses Semster einschicke und die Prüfung aber erst nächstes Semester schreibe, melde ich mich nächstes Semester in Mathe ebenfalls als Wiederholer an, ohne Anmeldung kann ich nicht mitschreiben oder????Extra abmelden muss ich mich nicht, wenn ich die Kurse belegt habe?Danke im Voraus
Hi alex, immer, wenn du den kurs als wiederholer belegst, bekommst du aktuelle ea´s. du musst den kurs im klausur-semester nicht zwingend belegt haben, wenn du die erforderlichen ea´s bereits in einem vorherigen semester erledigt hast. die kostenfreie belegung als wiederholer macht aber sinn, um zusätzliche übungsmöglichkeiten zu bekommen. die klausuran- bzw. abmeldung hat mit den es´s nichts zu tun. das ist ein eigener vorgang. also: klausuranmeldung --> Klausur schreiben. wenn du nicht mitschreiben kannst oder willst, musst du dich von der Klausur abmelden, sonst wird deine Klausur mit 5 gewertet. viele grüße. albi