Klausur März 2006, Aufgabe 4, Buchung 350 Hallo, ich komme bei ein zwei Werten dieser Aufgabe nicht auf die damals diskutierten Werte, vielleicht kann mir ja einer von euch weiterhelfen: 350 95 95 15 15 Wieso muss ich eine Rückstellung für das Rohmaterial bilden? Preissteigerungen interessieren nicht, weil ein Festpreis vereinbart wurde und eine normale noch zu leistende Zahlung ist doch eine "sonstige Verbindlichkeit" und keine Rückstellung? Danke und Gruß, Michael
Hallo Michael, also zuerst zu der Bewertung der Verbindlichkeit. 1. Verbindlichkeiten sind IMMER in voller Höhe anzugeben. 2. Wie hoch sind die Verbindlichkeiten? --> 380 T Fixpreis, aufgeteilt auf 4 Lieferung macht 95 T pro Lieferung --> 1. Lieferung wird am 28.12. bezahlt. --> 2. Lieferung wird am 11.01.06 bezahlt (also im Folgejahr) Und das ist die einzige Verbindlichkeit, die existiert. Die Lieferungen 3 und 4 haben noch nicht stattgefunden. Das heißt der Lieferant hat seinen Teil des Geschäftes nicht erfüllt. Umgekehrt hat die OHG auch noch nichts dafür bezahlt. Also ist das Geschäft noch nicht rechtsgültig, es hat weder der Lieferant noch der Kunde irgendwas zu verbuchen. Also setzt du die 95 T für (1) und (2) an. ============================== Zu der Rückstellung folgende Überlegung: Du vereinbarst 1.000t für 380 T zu kaufen. Also 380 €/t. Der Marktwert ist aber zum Bilanzstichtag auf 350€/t gesunken. Also kaufst du Ware zu einem überteuerten Preis. Die Ware hat im Lager einen Wert von 350 €/t, eingekauft wurde Sie aber um 380 €/t. Also musst du diese Differenz irgendwie ausgleichen, damit die Werte wieder stimmen. Es handelt sich hierbei um eine Rückstellung für drohende Verluste gem. HGB §249 Abs. 1, die verpflichtend zu bilden ist, also auf jeden Fall für beide Varianten gleich hoch ausfallen muss. Wieviel t Material musst du am 31.12. denn noch bezahlen? Richtig: 750 t. Die Differenz pro t ist 380 - 350 = 30 € / t Und nun bewerten: 750 t x 30 € = 22.500 € Komisch wie du auf die 15 kommst... Du kommst mit einem anderen Weg auf dasselbe Ergebnis: 750t x 380 - 750t x 350 = 22.500 € Gruß Florian
Das ist richtig, du mußt am 31.12 noch 750t bezahlen, allerdingst sind davon schon 250 ausgeliefert und zum 31.12 bewertet worden. Somit bleibt ein Rest von 500t auf die eine RS für drohende Verluste gebildet werden muß (500t x 30€ = 15.000€) So hab ich mir das hergeleitet..... Könnt ihr mir vielleicht nen Tipp geben bei Aufgabe 4d mit der Bewertung der Prüfwerkzeuge?! Nehm ich die Gemeinkosten nicht mit in die Berechnung rein? Und bei den Verwaltungskosten bei niedrigem Gewinn laß ich die raus, und bei hohem Ansatz nehm ich die rein?!?!? Ich komm nicht auf die Beträge..... 40 und 80 (UV) und 18 und 36 (AV) LG Ramona
Danke Florian und Ramona! Jetzt habe ich es verstanden. Ramona, ich habe es wie folgt gemacht. Die Werte stimmen überein, also wahrscheinlich auch der Weg, aber keine Gewähr: Niedriger Wertansatz: 50 + 30 + 20 = 100 (Fertigungseinzellöhne + Fertigungsmaterial + Sondereinzelkosten) Hoher Wertansatz: Niedriger + 1.4 * 50 + 0.8 * 30 + 6 = 200 (also alle Kosten mit einbezogen) 100 / 50 = 2 pro Stück 200 / 50 = 4 pro Stück 20 sind auf Lager zur Veräußerung und müssen nicht abgeschrieben werden, also 20 * 2 = 40 und 20 * 4 = 80 im UV. Nun zu AV. Wir haben 10 Stück, einmal mit jeweils 2 und einmal mit 4 angesetzt, also 20 und 40. Wir schreiben sie für ein halbes Jahr ab: 20 * 0.9 = 18 40 * 0.9 = 36 Höher oder niedriger gehts in diesem Fall mit unterschiedlichen Abschreibungsmethoden nicht, weil es eine kurze Nutzungsdauer hat und für ein halbes Jahr abgeschrieben werden muss. Viele Grüße, Michael
Okay, das kann ich nachvollziehen mit den Werten, allerdings die Verwaltungskosten KANN ich ja ansetzen...... Die fehlen aber in der Berechnung komplett..... LG Ramona Und wenn ich schonmal dabei bin, bei der nächsten Aufgabe komm ich nicht auf 144 beim hohen Gewinnausweis der Fertigungsanlage.... DIe 100 bei niedrigem Gewinn sind mir klar
Vorsicht mit dem Begriff. Rechtlich ist es sehr wohl gültig. Allerdings tritt hier die wirtschaftliche Betrachtungsweise in den Vordergrund. Für die folgen ist das aber erst mal egal und sie treten ein wie von dir beschrieben.
Die Verwaltungskosten hab ich doch beim hohen Ansatz mit reingenommen (die +6)? Bei der nächsten Aufgabe kommst du auf 144 mit: Abschreibung 360 - 60 - 60 - 60 - 30 = 150 150 + 30 (Zuschreibung) = 180 Die 144 kann ich mir nur durch 180 * 0.8 erklären, aber warum das erlaubt ist, weiß ich nicht. Vielleicht ist die Rechnung ja auch falsch und nur das Ergebnis richtig.
Das darfst du, weil du laut Aufgabenstellung beliebig zwischen den Abschreibungsmethoden wechseln darfst. Deshalb schreibst du 20% degressiv ab.
Ich habs gesehen, .... Danke dir, habs glaub ich jetzt verstanden!!!! Viel Glück dir!!! Gruß Ramona Ich versuch mich jetzt an der 09/06 mal
Holzweg! (1) Keine Rücknahme der außerplanmäßigen AfA; lineare Afa (2) Rücknahme der außerplanmäßigen Afa, degressive Afa Wahlrecht bei der OHG!
Danke, Dir auch viel Glück Ramona! Hundehuette, ist das nicht das, was ich gemacht habe? Auf die 100 bin ich ja ohne Rücknahme der außerplanmäßigen Abschreibung und durch 150 - (150/3) gekommen und bei (2) durch Zuschreibung und degressive Abschreibung, also (150 + 30) * 0.8.