Verjährung

Dieses Thema im Forum 'Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts' wurde von Dagi gestartet, 11 März 2008.

  1. Hallo!

    Hätte nochmals eine Frage:

    Was unterliegt der Verjährung?
    A. Das Eigentumsrecht unterliegt nicht der Verjährung, weil nur Ansprüche der Verjährung unterliegen udn das Eigentumsrecht kein Anspruch ist.
    D. Der Anspruch aus ³ 985 unterleigt nicht der Verjährung.

    Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!!

    Liebe Grüße

    Dagi
  2. Cid

    Studiengang:
    Diplom Wirtschaftswissenschaft
    D. Der Anspruch aus ³ 985 unterleigt nicht der Verjährung.
    lt. § 197 Abs. 1 verjähren Herausgabeansprüche nach 30 Jahren
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