Klausur Im September und E-Mail von Herrn Kresse Hallo, ich habe heute eine E-Mail von Herr Kresse bekommen. Darin steht, dass " die Klausur im September 2007 wird vom Lehrstuhl Wackerbarth gestellt. Die Klausurinhalte beziehen sich demgemäß auf die von uns gelehrten Kurseinheiten." . Da ich mit der Vorbereitung auf die Klausur schon angefangen habe, und zwar mit dem Heft Nr1, bin ich zu meinem Ordner gerannt, um zu sehen, wer die Autoren der 3 Hefte sind. Überraschung!!!! Heft 1 und 3 sind von Frau Völzmann-Stickelbrock! Heisst es, dass diese Hefte nicht zum Lernstoff gehören?? Ich habe diese Frage an Herr Kresse geschickt und warte auf eine Antwort. Wenn Ihr etwas darüber gehört oder gelesen habt, meldet Euch bitte. Gruß Nathalie
Hi Nathalie, hab die Mail heute auch gelesen und interpretiere es auch so, dass der Schwerpunkt auf KE 2 liegt. Werd die Klausur aus Termingründen aber leider sowieso nicht schreiben können. Gruß Lewhellyen
Hallo Nathalie, hast Du denn schon etwas über den Inhalt der Klausur im Zivilrecht von Herrn Kresse erfahren? Gruß Othella
Hi, hab heute die folgende Email von Herrn Kresse bekommen: Sehr geehrte Kursteilnehmer, aus gegebenem Anlaß präzisiere ich die Angaben aus meiner letzten E-Mail wie folgt: Gegenstand der Klausur kann der Stoff aus den Kurseinheiten 2 und 4 sein. Hingegen ist der Stoff aus den Kurseinheiten 1 und 3 nicht Gegenstand der Klausur. Allerdings bitte ich zu beachten, daß die Kenntnis des zivilrechtlichen Pflichtprogramms des Studienganges Bachelor of Laws in Grundzügen gleichfalls vorausgesetzt wird, soweit der entsprechende Stoff nicht ohnehin im Mastermodul vertieft worden ist. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Kreße LG Ayse
Septemberklausur 4.9.2007 Hallo liebe Mitstudierenden, ich habe den Eindruck Dr. K. und Prof. Wackerb. werden unter Umständen aus der Kurseinheit 4, nämlich den 7 besprochenen BGH Urteilen eine Klausur basteln und zwar mit Schwerpunkt Kauf-/Gewährleistung. Die letzten Life video-Besprechungen haben mich zu dieser Vermutung gebracht. I.Ü. liegt wohl hier auch der Forschungsschwerpunkt am Lehrstuhl. Was meint ihr? Ich schreibe am 4.9. und 5.9. in München mit. Grüße Aigner
Hallo Aigner, ich schreibe auch am 04. September in München mit. Mit Vermutungen wäre ich aber sehr vorsichtig!! Die Urteile waren eigentlich sehr unterschiedlich. Ich wünsche mir, es wäre schon vorbei. Irgendwie setze ich mich beim Master noch mehr unter Druck als sonst. Es wird nämlich viel mehr von uns erwartet und zwar: Selbständiges Denken, Logik.... Gruß NAthalie
Vom persönlichen eindruck sollte man sich m.e. nicht leiten lassen. anders ist es nur, wenn es tatsächliche hinweise geben sollte....
Hallo Nathalie, hallo Dieterh, und hallo alle anderen Mit-LLMer, ich habe ganz vergessen mich ein bischen vorzustellen. Ich bin auch Erstsemester LLM und Teilzeitstudent (berufstätig). Belegt habe ich MMZ, MMV und MMÖ, also viel zu viel. MMZ und MMV werde ich mitschreiben bei MMÖ überleg ich es mir noch, tendiere aber zur Abmeldung. Ich glaubte mit meinen Vorkenntnissen zügig durchzukommen, habe aber schnell gemerkt (Einsendearbeiten) dass ich mich beisspielsweise an den strikten gutachterlichen Stil erst wieder gewöhnen musste. Beruflich hatte ich damit nicht mehr zu tun. Bin aus Süddeutschland (Nürnberg) und schon relativ alt (Jahrgang 1960). Viel Glück und Erfolg allen die mitschreiben!! Beste Grüße und einen schönen Sonntag (ohne Lern-Stress)
Hallo Ayse, wie es gelaufen ist, weiss ich nicht! Ich kann es schlecht abschätzen. Es kam nichts bez. Beteiligung Dritter!! Es ging um einen Werkvertrag mit Beschaffenheitsvereinbarung oder Beschaffenheitsgarantie: 2. Urteil beim Videostreaming mit e-Bay Auktion.(kennst Du den Urteil?) Es war halt schwierig, sich auf Mängel eines Werkvertrages umzustellen! Ich hatte auch Problem bei der Beschaffenheit des Werkes, wenn es um eine Dienstleistung geht! Bei Teil 2 ging es darum, dass A (Bankangestellter) mit seinem Kollegen K (Handwerklich begabt) sich darauf einigen, dass K mit wetterfester Farbe den Zaun des A in Grün anstreicht. "Wetterfeste Farbe" stand ausdrücklich im Vertrag, sowie " k ...keine Garantie für die Wetterfestigkeit der Farbe" und Gewährleistungausschluss des K. (so in etwa). Teil 1: Errichtung eines Zaunes als Sichschutz. Auch mit einem Gewährleistungsauschluss sowie eine "Beschaffenheitsgarantie" oder nur "Beschaffenheistvereinbarung": darum ging es eben! Wann kann ein Unternehmer sich auf einen Gewährleistungsausschluss berufen, wann nicht! Ich hoffe, dass es für 50 Punkte gereicht hat! Gruß Nathalie
Hi Nathalie, Danke für die schnelle Antwort. Klingt nicht gerade leicht die Klausur. Naja, mal gucken was mich im März erwartet. Drücke dir die Daumen. Wird schon geklappt haben. LG Ayse
Besprechung der Klausur als Videostream online! Über die Seiten der FernUni lässt sich die Besprechung vom 4.10. (heute) als Videostream laden: http://www.fernuni-hagen.de/videostr...eichnung.shtml
... habe mir gerade die Klausurbesprechung mal angeschaut... ganz schön heftiger Fall und viel verlangt vom Lehrstuhl. Grüße Wombat