Zusatzliteratur Recht 2

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Sunshine

Dr Franke Ghostwriter
Ich bin mich schon die ganze Zeit am schlaumachen, welche Literatur ich mir neben dem bereits vorhandenen Wiwio-Skript zulegen könnte, um mich mit dem Thema Recht - insbesondere Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht - besser vertraut zu machen.... Da wir alle keine Juristen sind - glaube ich zumindest - ist solche Literatur neben dem Hagen-Skript wahrscheinlich recht hilfreich.🙄

Bin mal gespannt, was ihr so für Vorschläge habt und welche Erfahrungen ihr bereits mit Sekundärliteratur gemacht habt. 🙂

Viele liebe Grüße

Sarah
 
Melli !

Ich muss sagen, die Klausuren sind zum Üben schon richtig gut und auch sehr ausführlich - was vielleicht manchmal schon ein bisschen demotivierend ist, weil ich selbst das eh nie so hinbekommen werde -, aber durch die klare Strukturierung und auch die Gliederung am Anfang lernt man die Prüfungsschemen dann auch anzuwenden. Ich finde, man kann den ein oder anderen Sachverhalt auch nach einer Zeit besser erfassen. Es sind halt viele Klausuren zum Üben drin, das finde ich gut. Des Weiteren haben mir die verschiedenen Prüfungsschemen zu den unterschiedlichen Themen auch geholfen. Ich war eigentlich zufrieden damit, aber ich habe auch schon andere Meinungen gehört. Vielleicht kannst du dir ja mal ne Leseprobe auf der Homepage anschauen und dir ein Bild machen !

Ein schönes Wochenende !

Viele Grüße

Sarah
 
Eine gute Ergänzung zum Skript ist für mich das Buch: " Handelsrecht schnell erfasst" Joachim Gruber vom Springerverlag. Es eignet sich gut um die wichtigsten Themen immer wieder zu wiederholen. Man kann es auch gut in der S-Bahn lesen... Auch für Recht I habe ich schon Das BGB - Buch aus dieser Reihe gelesen.

Weis jemand wo man eine Übersicht für die wichtigsten Anspruchgrundlagen im HGB zu finden sind???
 
Frage von Tina. Flo:
Weis jemand wo man eine Übersicht für die wichtigsten Anspruchgrundlagen im HGB zu finden sind???


Antwort :

Hab am Wochenende in meinem Wiwio-Skript gelesen , dass das HGB keine eigenen Anspruchsgrundlagen beinhaltet, sondern dass die AGs immer aus dem BGB zu beziehen sind.
Wenn ich mit dieser Weissheit 😱 dann mal auf die bearbeiteten Fälle beim Tutorium schaue, bestätigt sich diese Aussage nur.
Was meint ihr ?
 
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