Zitate bzw ( BGB - Definitionen )

Dr Franke Ghostwriter
ich fang gerade an für BGB I zu lernen und frage mich ob ich wirklich alle Definitionen auswendig lernen muss 😱 ?!? wie macht ihr das ? unterscheidet ihr in wichtige und unwichtige Definitionen 😕 ? LG RED
 
Ich muss sagen, ich habe mich noch nie in einem Fach hingesetzt und nur Definitonen gelernt. Die habe ich am besten immer dadurch gelernt, dass ich Fälle gelöst und aufgeschrieben habe. AUch wenn es nervt weil es viel und viel wiederholende Schreiberei ist. Aber mir hilft das viel besser. Alle wichtigen Definitionen habe ich damit immer abdecken können. Ich habe sie nicht wortwörtlich aus Lehrbüchern auswendig gelernt. Bisher bin ich damit sehr gut hingekommen.
 
Ich habe mir von Alpmann Schmidt die "Definitionen" besorgt und beim Fälle lösen immer diese Begriffe markiert, die ich mir nicht merken konnte. Dann habe ich immer morgens/abends auf dem Weg ins/vom Büro diese in Bus und Bahn durchgelesen. So blieben auch diese Definitionen irgendwann "hängen".
 
Für meinen Teil, lerne ich wirklich die wichtigsten Definitionen:
- Ein Vertrag besteht aus...
- Eine Annahme ist ..
- Eine WE ist zugegangen, wenn...

Es ist doch (fast) immer zu prüfen ob ein Vertrag zustande gekommen ist. Und da ich keine Zeit dort verschwenden will, einfach den Text auswendig können. (D.h. entweder Definitionen lernen oder so oft üben, bis man nur noch schreibt und nicht mehr denkt - bitte nicht falsch verstehen 🙂)

Bei den Detailsachen (AGB Prüfung, Stellvertretung, Anfechtung, Miderjährigkeit...) versuche ich es zu verstehen und alleine mit dem Gesetzestext die Aufgaben zu lösen, da es zumindest mir nicht möglich ist all zu viel Auswendig zu lernen. Dort formuliere ich jedes mal die Texte und Definitionen neu (Man muss es aber irgendwann mal gelesen haben und verstanden haben).
 
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