• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Wiederholer oder doch nicht?

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vermutlich wurde das Thema schon desöfteren diskutiert, allerdings kann ich spontan nichts darüber finden.

Ich bin gerade im ersten Semester und habe gesamte Pensum ein wenig unterschätzt. Daher bin ich gerade am überlegen, ob es Sinn macht die beiden Klausuren, zu denen ich mich schon angemeldet habe überhaupt zu schreiben. Daher meine Frage:

- Kann ich das Semester wiederholen, wenn ich die Klausuren schon geschrieben habe oder sollte ich diese dann nicht schreiben?
- Wann kann ich das Semster wiederholen? Muss ich dics gleich im Anschluss wiederholen, oder kann ich dies nach dem eigentlichen zweiten Semester wiederholen, zu dem ich mich bereits angemeldet habe?

Danke schon mal für die Antworten.
 
beim wiederholen gehts nur um die Einsendearbeiten. Belegst du es als Wiederholer bekommst du die EAs zugeschickt...

wenn du die EAs schon hast und nur die Klausur mitschreiben musst, dann brauchst du den Kurs nicht als Wiederholer zu belegen.
 
das Pensum an Anfang zu unterschätzen passiert hier wohl vielen, man braucht halt erst eine Zeit um seinen Lernplan zu organisieren.
Was meinst du mit "Semester wiederholen"? Du kannst ja die Module, die du belegt hast, unabhängig wiederholen. Aber ich denke, so hattest du das wohl auch gemeint.
Als erstes: wenn du die Klausuren nicht schreiben willst, denk daran dich rechtzeitig wieder abzumelden, sonst zählen die als nicht bestanden. Zwei Wochen vorher kostenlos, und dann bis zum Tag vor der Klausur mit 25 €Bearbeitunggebühr (oder so.)
Wenn du die Klausuren geschrieben hast, und die Klausuren bestehst, kannst du sie nicht mehr wiederholen (Vorausgesetzt, du bist tatsächlich Bachelor Wiwi). Wenn du durchfällst, hast du noch zwei weitere Versuche um zu bestehen.
Wenn du dich jetzt von den Klausuren wieder abmeldest, kannst du sie nachholen wann du willst. Wenn du bei der Belegung für nächstes Semester (bzw. Nachbelegung) die entsprechenden Module belegst und den Haken bei "Wiederholer" setzt (Wichtig! Sonst bekommst du die Unterlagen nochmal und musst nochmal bezahlen!), bekommst du im nächsten Semester den Zugriff auf die aktuellen EA. Nötig ist das aber nicht, wenn du dieses Semester bereits die Klausurzulassung erlangt hast, die bleibt ja bestehen. Um die Klausur zu schreiben, musst du das Modul in dem Semester nicht belegt haben. Du kannst dich dann also auch einfach jetzt von den Klausuren abmelden und nächstes Semester wieder anmelden. Oder übernächstes, oder noch später.
 
also du musst hier direkt Nichts wiederholen. Die bestandenen Einsendearbeiten (EAs) ergeben deine Klausurzulassung, als Wiwi muss mindestens die Hälfte der angebotenen EAs bestanden worden sein. Momentan ist ja schon die 14 Tage-Grenze zuvor angebrochen, je nachdem wann dein Klausurtermin ist. Da kostet ein Rücktritt dann 25€/abgesagte Klausur. Wenn du die nicht absagst und kein Attest vom Arzt hast, dann bekommst du eine 5,0 für den Versuch. Insgesamt hast du aktuell 3 Versuche pro Prüfung.
Mein Vorschlag: Schreib im Zweifel lieber eine Klausur weniger, die du von der Vorbereitung her noch bestehen kannst. Das motiviert auch mehr für die kommenden Semester. Du kannst ein sogenanntes Wiederholer-Kennzeichen (WHK) setzen in deiner Belegungsübersicht, dass geht auch noch aktuell über Belegung ändern. Belegungen als WHK kosten für Teilzeit/Vollzeitstudenten nichts extra und du hast den Service zwar keine Kurseinheiten (KE) zugeschickt zu bekommen, kannst zur eigenen Übung - ohne Bewertung - aber erneut auf die aktuellen EAs zugreifen.
Im Zweifel solltest du das WHK-Zeichen so oft einsetzen, bis du das entsprechende Modul bestanden hast.

Viel Erfolg
sonnenscheiner
 
kann mir bitte jemand sagen, wie oft ich die Klausuren im externen Rechnungswesen wiederholen kann.
Ich habe leider nichts dazu in der Prüfungsordnung gefunden.

Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank im Voraus!

Gruß Nadine
 
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