Wie kann ich einen Fall lösen?

Dr Franke Ghostwriter
ich habe ein mittelgroßes Problem, bei der Bearbeitung von Fällen... Ich habe gerade angefangen Wirtschaftsrecht zu studieren und verstehe so einiges nicht.

Ich verstehe zwar, wie man auf die gesuchte Anspruchsgrundlage kommt, aber sehe bei manchen einfach die Voraussetzungen nicht... z.B. beim § 433 I - sehe ich das der Kaufvertrag Voraussetzung ist, aber kann es sein, das bei einigen anderen Paragraphen nicht alle Voraussetzungen im Gesetz stehen? Muss man die einfach lernen?

Und dann das größere Problem.. Ich verstehe einfach nicht, wie diese Schemata aufgebaut sind...Ich weiß zwar, das I. Anspruch entstanden, II. Anspruch untergegangen III. Anspruch durchsetzbar... Aber bei manchen Fällen bringen mich diese ganzen Unterpunkte durcheinander... Ich sehe einfach die Logik nicht darin. Kann mir bitte jemand einen Tipp geben, wie ich so eine Gliederung aufbauen kann? Was könnte ich evtl. auswendig lernen um besser zurecht zu kommen?

Vielleicht ging es ja jemanden mal genauso wie mir und kann mir einen Tip geben. Bin momentan fast am verzweifeln. 🙂 Habe etliche Bücher gelesen, Komillitonen gefragt, aber so richtig Klick hat es bislang einfach nicht gemacht 🙁

Liebe Grüße
 
Also ich habe zwar auch erst begonnen (und das mit dem Wirtschaftsteil), jedoch ein ganzes Jus-Studium in Österreich bereits hinter mir, und so verschieden ist BR wohl nicht, daher erlaube ich mir, ohne mich ins BGB eingelesen zu haben, folgenden Rat zu geben:
Zur Suche des Anspruchs denkts du dir:
"Wer wil was von wem aus welchem Rechtsgrund"
Findest du dann, dass jemand zB etwas geliefert hat und dafür Geld möchte, dann formuliert man:
ANspruch des x gegen y auf Bezahlung von Euro ... wegen Lieferung eines ..... gemäß §......
Als nächstes hilft es wenn man schreibt:
Voraussetzung für den Anspruch des x ist... zB ein gültiger Kaufvertrag mit y. (also wenn man sich die relevanten Anspruchsvoraussetzungen anführt und dann den Sachverhalt dazu und dann die Subsumtion (=Vergleich der Voraussetzung mit dem Sachverhalt).
man schreibt dann immer im OBersatz abstrakt die Bedingungen hin, als nächstes den relevanten Sachverhaltsteil und dann die Subsumtion, also die rechtliche Würdigung dazu.

Auf die Frage ob immer alles im Gesetz steht: Es wird immer ein Teil direkt aus dem Gesetz entnehmbar sein, und wohl auch im BGB wird es dann durch Lehre und RSP weitere ungeschriebene Tatbestandsmerkmale bzw Reichtsfiguren geben, die man einfach wissen (= auswendiglernen) muss.
Als Bsp Eine Tasche im Schaufenster mit Preis stellt eine sog. invitatio ad offerendum dar, also nur eine Einladung zur Angebotsstellung desjenigen der ins Geschäft geht und sagt, " ich will die Tasche um Euro ... kaufen. Das ist soweit ich informiert bin auch im BGB nicht direkt hineingeschrieben, aber so herauslesbar, wegen des fehlenden Bindungswillen an jedermann (wie auch in österreich). In anderen europäischen Ländern jedoch stellt das Ausstellen im Schaufenster mit Preis ein Angebot im Rechtssinn dar.
hoffe es hilft,
lg
Sigi
 
Dir jetzt hier alles zu erklären wäre etwas viel. Am besten du liest einfach mal ein Lehrbuch über BGB Allgemeiner Teil. Dort wird der Aubau bzw. das Vorgehen und die Grundsachen erklärt. Zum Einstieg musst du dir nach nicht ein tiefgreifendes Werk vornehmen. Vielleicht "Wörlen, BGB AT, Lernen im Dialog" Dies ist recht einfach und erklärend aufgebaut. Sehr zu empfehlen ist auch "Alpmann/Schmidt Basisskript BGB AT", da kurz und knackig auf den Punkt gebracht.
Zu deinen angesprochenen Punkten "Anspruch erloschen .. pp." Das ist für den Anfang fast zu viel " Dies Punkte lernt man danach oder angerissen nebenbei.
Zu deinem § 433. Da wird von einem "speziellen" Vertrag gesprochen. Ein Vertrag hat aber zuerst noch andere Voraussetzungen die u.a. in § 145 geregelt sind.
Fange also ganz von vorne an, mit einem kurzen BGB AT Buch.
 
Hier mal im Anhang ein grundlegendes und ausführliches Prüfungsschema.

1. Wichtig ist die Reihenfolge: Vertrag, vertragsähnlich, dinglich, deliktisch, bereicherungsrechtlich.

Hieraus muss die entsprechende Anspruchsgrundlage ermittelt werden. Ist z.B. von einem Kauf die Rede, so kommt der Kaufvertrag nach 433 BGB in Betracht.

Diese Prüfungsreihenfolge ist quasi zwingend einzuhalten. Der Vertrag steht unter anderem deswegen an erster Stelle, weil er Ausfluss der Privatautonomie (=Vertragsfreiheit) ist. Vorrangig soll also das sein, was die Vertragsparteien wollen.

2. Dann juristischer Dreiklang:

Obersatz: "A könnte gegen B einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung gemäß § 433 II haben."

  • Dann müssten ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sein (= Anspruch entstanden?)
  • Der entstandene Anspruch könnte jedoch erloschen sein, indem B den Kaufvertrag wirksam gemäß 142 I BGB angefochten hat (= Anspruch erloschen?)
  • Der Anspruch könnte jedoch wegen Verjährung gemäß 214 BGB nicht durchsetzbar sein (= Anspruch durchsetzbar?)
Ist jedoch der Anspruch erst gar nicht entstanden, dann ist die Prüfung beendet. Ergebnis: A hat gegen B keinen Anspruch auf Kaufpreiszahlung gemäß 433 II BGB.
Dasselbe gilt für die weiteren Stufen des Dreiklangs (= Anspruch erloschen oder durchsetzbar). Hat z.B. B wirksam angefochten, dann wurde der einst wirksame Vertrag wieder zu Fall gebracht. Der Vertrag wird dann quasi wieder "aus der Welt" geschafft.
Ansonsten empfehle ich: Einführung in das Bürgerliche Recht: Das BGB leicht erklärt für Anfänger aus dem Verlag "Niederle-Media"
Auf den letzten Seiten ist insbesondere noch eine Übersicht über die wichtigsten Anspruchsgrundlagen zu finden. Sehr verständliche und gewinnbringende Darstellung!
 

Anhänge

Am besten macht man sich zuerst ein Skizze die die Frage Wer will was von wem woraus beantwortet dabei ist das Woraus die Anspruchsgrundlage dann sollte man sich alle Tatbestandmerkmale aufschreiben und diese dann prüfen. Dann verfasst man aus der Skizze heraus den Fließtext.
 
Oben