Na, jetzt hab ich ja wieder eine tolle Überraschung erlebt:
Ich wollte die alten BGB-Module noch einmal als Wiederholer belegen, damit ich unter Moodle Zugriff auf die EA's und ähnliches bekomme, um da einiges für das Mastermodul Zivilrecht noch einmal aufzufrischen - da bekomme ich die folgende Meldung:
"Diesen Kurs können Sie nicht mit einem Wiederholerkennzeichen (WHK) belegen, da Sie den identischen Kurs in den letzten sieben Semestern in derselben Version nicht gebührenpflichtig belegt hatten. Sie können das Kursmaterial des Kurses jetzt gebührenpflichtig beziehen, indem Sie den Button "Belegungen korrigieren" nutzen und den Kurs ohne WHK belegen."
Seit wann gibt es denn hier zeitliche Beschränkungen? Hatte das schon mal jemand von Euch?
LG Andrea