Wettbewerbsverbote in Arbeitsverträgen

Dr Franke Ghostwriter
Ich bin kein BoLer und habe nur eine persönliche Frage zu einem Arbeitsvertrag, der mir gerade angeboten wird. Ich hoffe, das stört hier nicht.

Mein Arbeitsvertrag (als Werkstudent) enthält ein Wettbewerbsverbot.

- es wurde für drei Jahre festgelegt

- die Entschädigung beträgt ausdrücklich Null

- zum regionalen Gebiet, auf das es sich erstreckt, wird nichts ausgesagt

- nachdem erst ausgesagt wird, dass ich zum Arbeitgeber in den drei Jahren nach Ende des Arbeitsverhältnisses weder direkt noch indirekt in Konkurrenz treten darf, kommt im nächsten Satz eine Formulierung "sachlich" erstreckt es sich auf die Kunden der Firma

- Als Strafe werden die Umsätze mit den Kunden der Firma vereinbart und es wird offen gehalten, ob noch weitere Entschädigungen geltend gemacht werden können.

Im Internet habe ich recherchiert, dass nach § 74 HGB ff. ein Wettbewerbsverbot, das sich auf mehr als zwei Jahre erstreckt und bei dem eine Entschädigung von weniger als der Hälfte der bisherigen Vergütung vereinbart wurde, unzulässig ist. Auf der anderen Seite erstreckt sich das Wettbewerbsverbot, wenn ich das richtig verstehe, nur auf die Kunden der Firma und nicht auf die Tätigkeit in der Branche.

Kann mir da jemand weiterhelfen?
 
Ich bin zwar auch kein BOLer, darf mich in meiner betrieblichen Praxis mit Verträgen rumärgern. Dort habe ich eines gelernt. NIE NIE NIE einen Vertrag in der Hoffnung unterschreiben, daß sich ein Passus als unzulässig erweist. Wenn du mit der Regel nicht leben kannst, dann verhandel sie weg oder lass es. Wie du zwar schon selbst erkannt hast,was dir aber glaube ich trotzdem nicht richtig bewusst geworden ist, kann neben der "Strafe" noch Schadensersatz geltend gemacht werden und das ganze wie mir scheint ohne jede Deckelung. Im Gegenzug werden dir absolut keine Rechte eingeräumt. Mit einem Arbeitgeber der sich nicht scheut solche Verträge auszustellen ist in meinen Augen etwas oberfaul.
Solltest du dennoch ein Arbeitsverhältnis anstreben, dann geh in Gottes Namen vor der Unterschrift zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
 
Hmm.. also Wettbewerbsverbote hatte ich bisher immer im Arbeitsvertrag. Dann hätte ich nie irgendwas unterschreiben dürfen.

In meinem letzten Arbeitsvertrag stand drin, dass ich nach Vertragsende ein Jahr lang nicht bei einem anderen Unternehmen dieser Art in der BRD arbeiten darf. Sie haben sich aber nie mehr gemeldet, um das zu überprüfen. Der Arbeitgeber davor, bei dem ich freier Mitarbeiter war und das Wettbewerbsverbot nur für die Kunden galt, die ich dort betreute, hat sich ebenfalls nie wieder gemeldet.

Beim aktuell vorliegenden Arbeitsvertrag geht es mir eigentlich nur darum, ob das Wettbewerbsverbot für die Branche gilt oder nur für die Kunden. Denn ich möchte nach dem Studium in dieser Branche einsteigen und wenn das Wettbewerbsverbot für die Branche gilt, wäre es völlig unakzeptabel. Dass man lediglich die Kunden nicht abwerben darf, wäre völlig in Ordnung.

Der Text lautet so:

Innerhalb von drei Jahren nach Ausscheiden aus dem Versicherungsbüro Weinert ist Mr Jaggers verpflichtet weder unmmittelbar noch mittelbar - entweder selbständig oder abhängig beschäftigt - zum Versicherungsbüro Weinert in Wettbewerb zu treten. Dies gilt sachlich für alle zum Zeitpunkt des Ausscheidens vertraglich gebundenen Kunden des Versicherungsbüros Weinert. Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot ist unentgeltlich.

Mr Jaggers verpflichtet sich, an das Versicherungsbüro Weinert sämtliche aus dem Verstoß herrührende Umsätze abzuführen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

Das Wettbewerbsverbot gilt nach dem Ausscheiden nur für die Kunden und nicht für eine Tätigkeit bei einem anderen Verischerungsbüro. Richtig?
 
Also zuerst einmal, das Zitat liest sicht doch etwas anders als deine Zusammenfassung. Grundsätzlich sehe ich das genau so, daß sich das Verbot nur auf Kunden bezieht, die zu Zeitpunkt deines Ausscheidens in einem Vertragsverhältnis zu der Agentur stehen.
Dennoch bin ich der Meinung, dass du dir eine Beratung beim Anwalt gönnen solltest. Was mich bei dem Ganzen etwas stört ist die mittelbare Beteiligung, wenn du in einem Angestelltenverhältnis stehst. Die könnte nämlich zum tragen kommen, wenn ein Kollege den Kunden abwirbt.

Noch etwas Anderes. Bei Zitaten solltest du dir grundsätzlich angewöhnen die Namen zu neutralisieren. Dass man sich hier im Forum anmelden muss um zu posten darf nicht darüber hinweg täuschen, dass die Beiträge öffentlich wie an einer Litfassäule sind.

Gruß
Ritschi
 
@Ritschi:

Es beruhigt mich, dass du es auch so verstehst, dass mit der Vereinbarung nur gemeint sein kann, dass ich drei Jahre lang keine Geschäfte mit den Kunden des Unternehmens machen darf. Dass ein zukünftiger Kollege die Kunden zufällig abwirbt, halte ich für extrem unwahscheinlich. Bei uns wird eigentlich nicht geworben. Es kann nur sein, dass man als Mitarbeiter mit der Zeit einen so guten Draht zu einem Kunden aufbaut, dass der dann mit einem "wechselt". Aber wegen einem Werkstudenten würde wohl eh keiner wechseln 😉

Um den Fall besser verstehen zu können, hätte ich auch die tatsächliche Branche nennen müsen. Aber das will ich im Internet nicht. Das Unternehmen heißt natürlich nicht Weinert 😀 und es ist auch kein Versicherungsbüro. Ich habe Versicherungsbüro gewählt, weil das in gewisser Hinsicht eine ähnliche Wettbewerbsstruktur hat. Ich habe auch die Wortreihenfolge der Sätze leicht umgestellt, damit man die Passage nicht durch "...."-Suche im Netz so leicht finden kann.

@DerBelgarath

Danke, den Link kenne ich. Leider ist mein Fall nicht so schön "typisch".


Ich kann ja mal schreiben, in welcher Branche ich damals das einjährige Wettbewerbsverbot hatte. Da war ich im "Project Support" einer Personalagentur. Die hat hochqualifizierte Bewerber nach den Wünschen großer Unternehmen einer bestimmten Branche gesucht und ihnen dann mehrere Vorschläge gemacht. Das war oft sehr lustig, da hinter die Kulissen zu schauen. Wenn ein Unternehmen einen zu unrealistischen Wunsch hatte, dann haben wir für die den "Weihnachtsmann" gesucht. Manchmal kam auch eine für die Agentur ungewöhnlich "normale" Anfrage rein, weil der Chef irgend einem Bekannten einen Gefallen tun wollte. Dann hat der Finder extrem gejubelt, dass er die gewünschte Schreibkraft gefunden hat 😀.

In der Datenbank der Agentur waren als Kunden eben sämtliche "Big Player" der bedienten Branche drin. Manche Unternehmen kennt der Durchschnittsbürger gar nicht, owohl deren Komponenten in sehr vielen Produkten drin stecken. Ich kannte die zuerst auch nicht. Und dann habe ich später gemerkt, dass diese Namen immer wieder in Wirtschaftszeitungen auftauchen. Solche Agenturen sind eben extrem paranoid, was ihre Kunden betrifft. Denn das Wissen über möglcihe Kunden und Ansprechpartner ist das einzige Kapital, das sie haben.
 
Jaggers,

aus meiner Warte aus kann ich nicht mehr für dich tun. Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch. Die Angaben stellen somit immer nur Meinungen dar die dementsprechend auch falsch sein können und vor allem auch dürfen. Alles was darüber hinausgeht wäre eine Beratungsleistung. Die Einschätzung ob z.B §75d HGB in deinem Fall Anwendung finden kann und welche Folgen sich daraus ergeben musst du letztendlich selbst treffen oder eben einen Profi zu Rate ziehen. Solltest du die Kosten scheuen, frag doch mal bei deinem zuständigen Amtsgericht nach ob du als Student die Voraussetzungen für einen Beratungshilfeschein erfüllst, dann zahlt Vater Staat.

Gruß
Ritschi
 
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