Hier nun die Antwort vom Lehrstuhl:
""Texterschließende Klebezettel" sollte einfach nur ein anderer Begriff für "Haftnotizzettel" sein. Aufgrund vieler Nachfragen haben wir den Begriff "Haftnotizzettel" geändert.
Die zugelassenen Gesetzestexte und weiteren Materialien dürfen zwar Unterstreichungen und Textmarker, aber keine zusätzlichen Eintragungen (auch keine Gesetzesverweisungen) enthalten. Sie dürfen verschiedenfarbige Haftnotizzettel verwenden, diese dürfen aber keine Aufschriften enthalten – also auch keine konkreten Gesetzesparagraphen.
Bitte beachten Sie unsere Angaben in den Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3 bzw. die Hinweise, welche Sie bei Ihrer Online-Anmeldung zur Klausur erhalten."