ich hatte ähnliche Fragen und erhielt folgende Auskunft:
ein Antrag ohne eingeschrieben zu sein ist kein Problem. Die Immatrikulationsbescheinigung reicht man nach.
Kindergeld für das eigene Kind: zählt nicht als Einkommen, wird daher nicht angegeben
Kindesunterhalt: Formblatt 1, Zeile 85
und Anlage 2 zu Formblatt 1 (Kinderbetreuungszuschlag) nicht vergessen!
LG, kirschie