Verwirkung und Verjährung beim Arbeitsvertrag

Dr Franke Ghostwriter
Wer von Euch Arbeitsrechtlern kann mir diese Frage beantworten:
  • Unterliegt die Verjährung von Ansprüchen aus dem Arbeitsvertrag der Parteidisposition und wenn ja, in welchen Grenzen ?
  • Kann der Arbeitnehmer den Anspruch auf eine angemessene Vergütung verwirken, wenn er während des Bestehens des Arbeits- (und damit auch Abhängigkeits-) Verhältnisses eine unangemessene Vergütung über längere Zeit klaglos hinnimmt ?
Schöne Grüßle, Markus
 
studjur schrieb:
Unterliegt die Verjährung von Ansprüchen aus dem Arbeitsvertrag der Parteidisposition und wenn ja, in welchen Grenzen ?

Einen Teil der Antwort habe ich nun schon selbst gefunden:
  • Grundsätzlich sind seit dem SMG auch Vereinbarungen über die Verkürzung der Verjährung möglich.
  • Sofern der Arbeitsvertrag unter den Schutz des AGB-Gesetzes fällt (§ 310 III 2), unterliegt die arbeitsvertragliche Verjährungsvereinbarung edoch der Inhaltskontrolle der §§ 307ff.
  • In dem Fall, um den es mir geht, dürfte dann wohl die Vereinbarung, daß Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nach Beendigung desselben innerhalb eines Monats verjähren, unwirksam i.S.d. § 307 II 1 sein, denn 1 Monat Zeit, um Ansprüche geltend zu machen, dürfte der dem Verjährungsrecht zugrunde liegenden gerechten Interessenabwägung zwischen Schuldner und Gläubiger doch wesentlich widersprechen, oder ?
 
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