habt ihr eigentlich was zur Verschuldenszurechnung für das Verhalten eines Partners an die Partnergesellschaft gefunden? Wenn nichts Anderes bestimmt ist, gelten ja gem. § 1 IV PartGG die Vorschriften nach dem BGB. Dann würde ich einfach den Meinungsstreit über die Verschuldenszurechnung bei der GbR (M.M. § 278 BGB; h.M. § 31 analog BGB) bringen, richtig?